Landtag von Sachsen-Anhalt - 24.08.2017
„Die Schöpfung bewahren: ökologische Verantwortung zum Wohle der Menschen in unserem Land“
Als Umwelt-,
Landwirtschafts- und Energieministerin bearbeite ich eine breite Palette an
Themen und komme daher sehr viel im Land herum. Es gibt unter den vielen
interessanten und spannenden Terminen auch ganz besondere. Einer davon war im
vergangenen Jahr mein Besuch mit dem Förderverein Großtrappenschutz beim
Auswildern der Großtrappen im Fiener Bruch.
Das ist etwas ganz
besonderes und es ist vor allem eines: beeindruckend. Für diese großen Vögel
tragen wir in Sachsen-Anhalt eine ganz besondere Verantwortung, denn sie sind
massiv vom Aussterben bedroht. Umso mehr freut es mich, dass der Förderverein
Großtrappenschutz Erfolge bei der Auswilderung hat und die Population ansteigt.
Doch ich weiß auch, das alles wäre nicht möglich ohne das persönliche Engagement
vor Ort und ohne die finanzielle Unterstützung des Landes.
Natur- und Umweltschutz ist Lebensschutz. Wir Menschen leben von der Natur, deswegen müssen wir sie erhalten. Für mich ist dies vor allem eine Frage der Gerechtigkeit, der Generationengerechtigkeit. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir unseren Enkelkindern eine lebenswerte und intakte Umwelt hinterlassen, dass wir hier und jetzt in Sachsen-Anhalt für eine intakte Natur, für eine lebenswerte Umwelt und für den Klimaschutz sorgen.
Die Klimakrise und
das massive Artensterben sind die beiden großen Herausforderungen unserer Zeit.
Das Artensterben zeigt an, dass wir systematisch unsere Lebensgrundlagen
vernichten. Wir müssen das Artensterben stoppen.
Wissenschaftler
schätzen, dass täglich bis zu 150 Pflanzen- und Tierarten aussterben.
Mindestens 1.293 Arten gelten für das Bundesland Sachsen-Anhalt als
ausgestorben oder verschollen.
Die „Rote Liste der
in Sachsen-Anhalt gefährdeten und ausgestorbenen Arten“ wird derzeit durch
zahlreiche zumeist ehrenamtlich tätige Artspezialisten unter Koordinierung des
LAU aktualisiert. Danach werden weitere konkrete Informationen zur Verfügung
stehen.
Die Landesregierung
geht die vielfältigen Problemlagen Schritt für Schritt an. Im Koalitionsvertrag
wurde festgeschrieben, dass sich das Regierungshandeln an Nachhaltigkeit und
Generationengerechtigkeit ausrichtet. Ich zitiere: „Wir wollen die Schöpfung
bewahren. Unser wertvolles Naturerbe wollen wir bewahren und weiterentwickeln
und die biologische Vielfalt schützen.“
In den mehr als 25
Jahren seit der Friedlichen Revolution hat sich in Sachen Umwelt- und
Naturschutz in Sachsen-Anhalt schon viel getan. In Saale und Elbe kann man
wieder baden. Luchs und Wildkatze fühlen sich bei uns wieder wohl. Der Waldumbau
hat begonnen, damit die Wälder fit sind für die Klimaveränderungen.
Und auch seit dem
April 2016 es gibt erste Erfolge: Die Leitlinie Artenschutz an Windkraftanlagen,
die Leitlinie Wolf und 90 einzelne Projekte zur Umsetzung des
Umweltsofortprogramms sind auf den Weg gebracht. Der Drömling ist auf dem
besten Weg zum UNESCO-Biosphärenreservat. Wir geben der Elbe bei Lödderitz mehr
Raum und binden sie an die Flussauen wieder an. Lassen Sie mich einzelne
Maßnahmen, an denen die Landesregierung derzeit arbeitet, im Folgenden
erläutern:
Das Umweltsofortprogramm
Mit dem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Umweltsofortprogramm hat die Landesregierung einen
in Deutschland einzigartigen Weg beschritten. Durch eine netzartige Streuung
einer Vielzahl von sofort umsetzbarer Umweltvorhaben in der Fläche wird ein
größtmöglicher Nutzen für Natur und Umwelt in unserem Land erreicht werden.
Insgesamt sind derzeit 90 Projekte in Bearbeitung.
Das
Umweltsofortprogramm, das mit 10 Mio. Euro ausgestattet ist, besteht aus zwei
Teilen: Gewässerrenaturierung und –entwicklung mit 6,5 Mio. Euro und
Naturschutz- und Landschaftspflegemaßnahmen mit 3,5 Mio. Euro.
Mit der Umsetzung
der Projekte an den Gewässern sind der
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW) sowie der
Talsperrenbetrieb betraut. Beispielsweise werden durch den LHW invasive
Neophyten wie der Riesenbärenklau an der Thyra und Holtemme bekämpft.
Auch konnten
insgesamt 16
Gewässerunterhaltungsverbände gewonnen werden, Maßnahmen zur Wiederherstellung der
ökologischen Durchgängigkeit an
Gewässern 2. Ordnung umzusetzen. Im
Mittelpunkt steht dabei der Rückbau von alten Stauanlagen und Wehren. Hinzu kommen
Maßnahmen wie beispielsweise die Errichtung von Eisvogelbrutstellen, die Anlage
eines Feuchtbiotopes mit Kranichbrutplatz oder die Pflanzung von Bäumen, um die
Gewässer als Lebensraum der Vögel zu verbessern.
Um die
Artenvielfalt zu verbessern und um Lebensräume aufzuwerten oder wieder
herzustellen werden Entwicklungsmaßnahmen in unseren Großschutzgebieten und
Naturparken umgesetzt. Auch der Landesverband für Landschaftspflege wird
Projekte umsetzen. Beispielhaft nenne ich Ihnen die Aufwertung von
Streuobstwiesen für insgesamt 250.000 Euro. Sie sind ein Refugium für
verschiedene Arten, wie zum Beispiel die Rote-Liste-Arten Steinkauz, Wendehals
oder Siebenschläfer.
Es werden an
insgesamt zehn Orten Streuobstwiesen gepflegt, Instand gesetzt und Nachpflanzungen
vorgenommen.
Bis zum Jahresende
werden die 90 Projekte des Umweltsofortprogramms abgeschlossen sein. Die vielen
einzelnen Maßnahmen werden gemeinsam eine breite und nachhaltige Wirkung für
den Naturhaushalt in Sachsen Anhalt haben.
Splitterflächen
Doch das
Umweltsofortprogramm kann in der Fläche nicht überall Abhilfe schaffen. Dies
gilt insbesondere für die in der Regel vergleichsweise kleinen Splitterflächen,
die aber über einen hohen Artenreichtum verfügen. Die Bedeutung dieser Flächen
ist kaum hoch genug einzustufen. Diese Flächen haben uns davor bewahrt, dass
einige Arten in Sachsen-Anhalt völlig ausgestorben sind. Viele dieser sehr
wertvollen Flächen weisen letzte Vorkommen stark gefährdeter Arten auf, wie zum
Beispiel der Stängellose Tragant oder das Rebhuhn. Sie können meist einem der
FFH-Offenlandlebensräumen zugeordnet werden, die einer Pflege bedürfen. Jedoch
liegt die Pflege dieser wertvollen Flächen zum Teil seit Jahren brach, weil
ungenügend Fördermittel bereit stehen oder weil die landwirtschaftliche
Förderung für diese Flächen nicht greift.
Diese
Splitterflächen sind Arche Noahs der Artenvielfalt. Wenn wir sie nicht pflegen,
werden sie einfach verschwinden, samt ihrer vielfältigen Pflanzen- und
Tierwelt.
Die Lösung dieser
Aufgabe steht uns daher noch bevor: Die Finanzierung von dauerhaften Pflegemaßnahmen,
wie zum Beispiel die regelmäßige Mahd in Heidelandschaften oder die Pflege von
Splitterflächen.
Biodiversitätsstrategie
Wir hier in
Sachsen-Anhalt werden unsere Anstrengungen zum Erhalt des Artenschutzes auch
zukünftig verstärken. Darum überarbeiten wir gerade die Biodiversitätsstrategie,
damit klar wird, mit welchen Maßnahmen und in welchen Zeiträumen wir das
Artensterben stoppen wollen. Wir wollen, ja wir müssen, eine Trendwende beim
anhaltenden Verlust an biologischer Vielfalt bewirken.
Wir haben es in der
Hand unsere Natur so zu nutzen und gestalten, dass wir den heimischen Tieren
und Pflanzen die Möglichkeiten zum Leben lassen.
Langfristig – das
ist klar – wird die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie wesentlich von der
finanziellen Ausstattung abhängen und von unserer Bereitschaft, den Erhalt der
Biologischen Vielfalt als gesamtgesellschaftliche Verantwortung wahrzunehmen.
NATURA 2000
Der Verlust sowie
die Beeinträchtigung von Lebensräumen und das Artensterben ist auch vor dem
Hintergrund der Verpflichtung zur Umsetzung der europäischen Richtlinien zum
kohärenten Schutzgebietssystem Natura 2000 eine Herausforderung für uns alle.
Erfolgreicher
Naturschutz kann vor Ort nur betrieben werden, wenn es gelingt, alle
Beteiligten als Bündnispartner zu gewinnen. Es ist mir daher ein besonderes
Anliegen, dass die Natura-2000-Verordnung vor Ort fachlich ausgiebig erörtert
wird.
Gesamtkonzept Elbe
Sie werden mir
sicher zustimmen: Die Elbe ist ein großer Schatz, den es zu hegen und pflegen
gilt. Er ist der längste Fluss Mitteleuropas, der noch frei fließen kann und
nur ganz wenige
Staustufen hat. Ein Paradies für Flora und Fauna am Fluss. Der Elberadweg ist seit Jahren der beliebteste Radweg Deutschlands. Ein touristisches Pfund. Deshalb habe ich mich sehr gefreut, als es Anfang dieses Jahres gelungen ist, sich auf das Gesamtkonzept Elbe zu verständigen und einen Elbausbau nur noch zu ökologischen Zwecken zu gestatten. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung, um in Zukunft eine umweltverträgliche Nutzung der Elbe im Einklang mit dem Naturraum Elbe zu erreichen. Die aktuellen Probleme an der Elbe, insbesondere die Eintiefung des Flusses durch Sohlerosion, resultieren aus einer jahrzehntelangen falschen Flusspolitik, die allein die Schiffbarkeit im Fokus hatte. Die Sohlstabilisierung wird zukünftig im Vordergrund stehen, um den gesamten Lebensraum an der Flusslandschaft Elbe zu erhalten und zu stärken.
Sachsen-Anhalt
plant dazu bereits ein ambitioniertes Pilotvorhaben: Im Bereich der Ortschaft
Klöden (Landkreis Wittenberg) sollen Altarme wieder an die Elbe angeschlossen
werden. Das Vorhaben soll der Elbe mehr Raum geben und gleichzeitig der
Sohlerosion entgegenwirken.
Das
UNESCO-Biosphärenreservat Mittelelbe wird dabei ein ebenso entscheidend
mitwirkender Akteur sein, wie beim Naturschutzgroßprojekt des WWF zur
Deichrückverlegung bei Lödderitz und beim Projekt des Naturschutzbundes an der
Unteren Havel. Ziel ist es immer, der Natur und dem Fluss ausreichend Platz zur
freien und ungestörten Entfaltung zu geben. Hier entstehen wahre Vogelparadiese!
Und gleichzeitig verbessern wir den Hochwasserschutz, weil wir den Flüssen mehr
Raum geben.
Grünes Band
Im
Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass wir die ehemalige innerdeutsche
Grenze zu
einem durchgängigen Grünen Band entwickelt werden.
Hier ist seit Jahrzehnten ein Ruheplatz der Natur entstanden, ein ungestörter
Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, den wir so
erhalten und schützen wollen. Um dieses Ziel
zu erreichen, wird die Stiftung Umwelt und
Naturschutz (SUNK)
ein Gesamtkonzept zum Grünen Band erstellen. Dieses Konzept ist auf den Natur-
und Artenschutz, die historische Erinnerung an die Teilung Deutschlands sowie
den nachhaltigen Tourismus ausgerichtet. Parallel dazu werden wir die
notwendigen rechtlichen Schritte zur Ausweisung des Grünen Bandes als
Nationales Naturmonument erarbeiten. Wir werden das Instrument des
Flurneuordnungsverfahrens nutzen, um private Flächen in
öffentliche Hand zu
überführen. Ziel ist es, ein flächenmäßig möglichst durchgängiges Grünes Band
zu erhalten.
Wolf
Nun ein Thema, das
wir hier im Hohen Haus schon ebenso intensiv diskutiert haben, wie es in der
Bevölkerung diskutiert wird. Die Rückkehr der Wölfe.
Nicht immer, wenn
ausgestorbene Arten zu uns zurückkommen, führt dies zu ungeteilter
Begeisterung. Im
Monitoring-Jahr 2015/16 (Stand April 2016) gab es in Sachsen-Anhalt
inklusive der
grenzübergreifenden Territorien 10 Rudel und 3 Wolfspaare. Es wurden
insgesamt 78
einzelne Wölfe nachgewiesen. Seitdem haben zwei dieser Wolfspaare
Nachwuchs bekommen
und zählen somit ebenfalls als Rudel, so dass im aktuell noch
laufenden
Monitoring von zwölf Rudeln und einem territorialen Paar ausgegangen wird.
Die Landesregierung
hat, wie angekündigt, das Wolfskompetenzzentrum in Iden, kurz: WZI
gegründet. Die fünf
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben inzwischen ihre Arbeit aufgenommen oder
werden dies spätestens zum 1. September tun. Außerdem haben wir, ebenfalls wie
versprochen, die
Leitlinie Wolf erstellt. Sie wurde in ausführlichen Gesprächen mit Behörden und
zahlreichen Verbänden erarbeitet und gibt Handlungsempfehlungen zum Umgang mit
Wölfen. Es sind Erkenntnisse zur Wolfsabwehr, zum Herdenschutz und zur Definition einzelner verhaltensauffälliger Wölfe eingeflossen. Weiterhin werden in der Leitlinie die Aufgaben des WZI festgelegt und Zuständigkeiten geklärt und der Umgang mit sogenannten „Problemwölfen“ geregelt.
Doch es sollte allen klar sein: Eine Obergrenze, eine „Bestandsregulierung“, eine „Quote“ kann und will die Leitlinie nicht festlegen. So etwas kann Sachsen-Anhalt bei einer streng geschützten Tierart nicht festlegen. Dazu braucht es Regeln auf Bundes- und EU-Ebene. Zunächst einmal hat die Umweltministerkonferenz auf Initiative von Sachsen-Anhalt die Bundesregierung aufgefordert, in einen Austausch mit Polen zu treten, um verlässliche Daten für die hier und in Polen vorkommende Wolfpopulation zu generieren.
Biber
Auch der Biber war
bei uns fast ausgestorben.
Dank der Jahrzehnte
langen strengen Unterschutzstellung und seiner Anpassungsfähigkeit ist sein
Bestand in Sachsen-Anhalt wieder zunehmend. Im Jahr 2014 hatten wir in
Sachsen-Anhalt ca. 3.300 Biber in ca. 1.020 besetzten Revieren. Die Biber
lieben die Flusstäler mit ihren naturnahen Flussauen und Niederungen, zum
Beispiel an der Elbe und im Drömling. Drei Viertel der Biber leben hier
ungestört und ohne uns Menschen aufzufallen.
Probleme gibt es an kleineren Fließgewässern außerhalb der Flussauen. Sie sind eigentlich nicht optimal für den Biber. Der Biber ist jedoch in der Lage, seinen Lebensraum entsprechend seiner Bedürfnisse zu gestalten. An den kleinen Fließgewässern geschieht das durch den
Anstau des Wassers.
Hier entstehen dann die häufig
diskutierten Probleme, regional in unterschiedlicher Intensität.
Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten der Schadensprävention. Dazu haben wir eine Biberreferenzstelle, die fachkundig und konkret vor Ort berät. Bei der Konfliktlösung setzen wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten vor Ort.
Unter Berücksichtigung der Beratungen zum Bibermanagement auf Bundesebene werde ich bis Ende des Jahres Handlungsleitlinien für ein erfolgreiches Bibermanagement vorlegen.
Naturschutzverbände und Kompetenzzentren
Unsere
Kompetenzzentren für Weißstorch, Rotmilan und Großtrappe sind über Verpflichtungsermächtigungen
bis 2019 finanziell abgesichert. Das ist notwendig, denn wir tragen in
Sachsen-Anhalt die Verantwortung zum Schutz von 8 besonders bedrohten Arten,
darunter der Rotmilan und die Großtrappe.
In diesem
Zusammenhang halten wir es auch für wichtig, die konkrete Natur- und Artenschutzarbeit
der anerkannten Naturschutzverbände und der Landschaftspflegeverbände
finanziell zu unterstützen. Sie können bis 2019 mit planbaren Zuwendungen
rechnen. Nur mit dem haupt-und ehrenamtlichen Engagement von beispielsweise
BUND, NABU, dem Landesjagdverband oder Schutzgemeinschaft Deutscher Wald lassen
sich konkrete Projekte vor Ort überhaupt umsetzen. Nicht zuletzt leisten unsere
Naturschützerinnen und Naturschützer vor Ort wichtige Aufklärungs- und
Bildungsarbeit. Ihnen gebührt mein größter Dank.
Ich gehe daher davon aus, dass das Hohe Haus als Haushaltsgesetzgeber auch in den Jahren nach 2019 die Finanzierung der anerkannten Naturschutzverbände und der Kompetenzzentren sichern wird.
Hochwasser
Im Zusammenhang mit
den Starkregenereignisse habe ich es in den letzten Wochen oft
wiederholt: Wir
verbessern den Hochwasserschutzes systematisch und lassen die aktuellen Erfahrungen
jeweils in die Planungen mit einfließen.
Die Landesregierung ist bestrebt den Schutz für die Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten und weiter zu verbessern. Sie haben es sicher der gemeinsamen Pressemitteilung des Ministerpräsidenten und mir gelesen: Wir geben bis 2020 weit über eine Milliarde für den Hochwasserschutz aus. Wir werden all unsere Deiche DIN-gerecht sanieren. Gleichzeitig wollen wir Retentionsflächen wiedergewinnen und Engstellen beseitigen. Dabei geht Hochwasserschutz und Naturschutz Hand in Hand. Das hervorragende Beispiel der Deichrückverlegung im Lödderitzer Forst ist schon genannt worden.
Wir planen eine
Vielzahl an Deichrückverlegungen und Poldervorhaben, mit denen wir unseren
Flüssen wieder mehr Raum geben werden. Das wird sich positiv auf den
Hochwasserschutz und auf die Flora und Fauna in den Flussauen auswirken. Der
gesamte Umsetzungsprozess wird durch eine aktive Information der Beteiligten
vor Ort begleitet, denn Maßnahmen wie
Deichrückverlegungen
brauchen Zeit und vor allem Akzeptanz.
Auch im
Einzugsgebiet der Selke möchte ich, dass wir Hochwasserschutz und Naturschutz
sprichwörtlich „unter einen Hut bekommen“. Deshalb habe ich die emotionalen
Diskussionen der Befürworter der Rückhaltebecken und der Verfechter
alternativer Lösungen aufgegriffen und im Juni einen Verständigungsprozess
gestartet. Ziel ist es, mit allen Beteiligten innerhalb eines Jahres eine für
alle Seiten tragbare Lösung zu finden. Die Hängepartie an der Selke muss endlich
ein Ende haben. Wir werden im nächsten Jahr eine Entscheidung treffen.
Abschluss
Ich möchte es nicht verantworten, dass unsere Enkelkinder nur noch ein paar Singvögel kennen, die sich an unsere grünen Städte angepasst haben. Nein, ich möchte, dass sie draußen auf dem Land den Rotmilan beobachten, dem Gesang der Feldlerche lauschen, Hamsterbauten entdecken und sich an gesunden, Honig liefernden Bienenvölkern erfreuen können. Es wird die Lebensqualität im ländlichen Raum wesentlich bestimmen, ob wir es schaffen, dass unsere Kulturlandschaft genügend Platz für die Entwicklung aller hat: die Menschen, die Tiere und die Pflanzen.
Lassen Sie uns das
Artensterben mit allen Mitteln aufhalten. Jeder kann im Blumenkasten an seiner
eigenen Fensterbank damit anfangen.
Die Vielzahl der Arten, sauberes Wasser, saubere Luft und gesunde Böden sind unsere Lebensgrundlage. Wir dürfen sie nicht weiter zerstören.
Um es mit den Worten aus dem Koalitionsvertrag zu sagen: Lassen Sie uns gemeinsam die Schöpfung bewahren und unsere ökologische Verantwortung zum Wohl der Menschen in unserem Land wahrnehmen.