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Kleinhirsche in Zoos müssen nicht wegen der EU sterben.

Entgegen anderslautender Berichte muss der Zoo Leipzig seine chinesischen Kleinhirsche (Muntjaks) nicht aufgrund einer EU-Verordnung töten. 


Die EU-Verordnung über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung schreibt nicht das Töten von Tieren vor. Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland, erklärte dazu: "Laut der Verordnung sind Zoos zwar dazu verpflichtet, zur Umsetzung der Verordnung beizutragen, das heißt, die Ausbreitung der in der Liste aufgeführten Arten (wie der Chinesischen Muntjaks) zu verhindern. Sie können aber jedes Tier bis zu seinem natürlichen Tod halten - wenn sie sicherstellen, dass die Tiere sich nicht vermehren oder entkommen."

Die erste EU-Liste über invasive gebietsfremde Arten enthält 37 Pflanzen- und Tierarten, die eine Gefahr für die Artenvielfalt in Europa darstellen. Dazu gehören auch die Kleinhirsche (Chinesische Muntjaks). Die Mitgliedstaaten sind angehalten, gegen eine weitere Verbreitung der aufgeführten Arten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Aus der Verordnung ergibt sich keine Verpflichtung zur Schlachtung von Tieren.

Zudem gelten für die 37 Arten auf der EU-Liste der invasiven Arten Übergangsfristen hinsichtlich eines generellen Verkaufs- und Beförderungsverbotes. Artikel 32(2) der Verordnung legt fest, dass kommerzielle Bestände aller auf der Liste aufgeführten Arten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Liste verkauft werden können. Die Tiere können transportiert werden, auch in andere EU-Staaten. Es gilt auch hier die Vorgabe, eine Vermehrung oder das Entkommen der Tiere zu verhindern. Die Übergangsfrist läuft für alle 37 aufgeführten Arten bis zum 2. August 2017.
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#eu #politik