Dem im Juni 1980 geborenen Angeklagten wird sexueller Missbrauch wehrloser Personen in zwei Fällen zur Last gelegt.
Im September 2016 soll eine befreundete Frau mit ihrer 14-jährigen Tochter in der Wohnung des Angeklagten in Leuna übernachtet haben. Der Angeklagte soll sich zunächst an der schlafenden Frau und dann an der Tochter vergangen haben.
Der Angeklagte hat sich dahingehend eingelassen, dass die sexuellen Handlungen mit der Frau einvernehmlich gewesen seien, während er die Vorwürfe hinsichtlich der Tochter einräumt.
Es droht eine Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten.
Prozessbeginn 12. Dezember 2017