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News Europäisches Parlament : Terrorbekämpfung - Parlament billigt neues Antiterrorgesetz.

Parlament billigt neues Antiterrorgesetz


Radikalisierte EU-Bürger, die als Kämpfer nach Syrien oder in den Irak reisen, stellen eine wachsende Bedrohung dar. Bei der Mehrzahl der jüngsten Terroranschläge in Europa handelte es sich um "hausgemachten" Terrorismus und an einigen Anschlägen waren zurückgekehrte ausländische Kämpfer beteiligt. Das EU-Parlament hat am 16.2. neue Maßnahmen zur Terrorbekämpfung gebilligt. Vorbereitende Handlungen für Terrorakte werden unter Strafe gestellt und die Kontrollen an den EU-Außengrenzen verschärft.

Neue EU-Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung

Die Frage der sogenannten ausländischen Kämpfer und ihrer möglichen Rückkehr nach Europa ist real und stellt eine Sicherheitsbedrohung dar. Schätzungen zufolge beteiligen sich derzeit 5 000 EU-Bürger an den Kämpfen in Syrien und im Irak. Der Großteil der ausländischen Kämpfer stammt aus Frankreich, dem Vereinigten Königreich, Deutschland und Belgien. Die neue Richtlinie soll diesem Problem sowie dem Phänomen der "einsamen Wölfe", also allein agierender Terroristen, wirksam begegnen.

Einigen Berichten zufolge kehren durchschnittlich zwischen 20 und 30 Prozent der ausländischen Kämpfer in ihre Heimatländer zurück. Europol hat jedoch im vergangenen Dezember davor gewarnt, dass aufgrund von Gebietsverlusten und einer Schwächung der Terrormiliz "Islamischer Staat" in Syrien und im Irak ausländische Kämpfer verstärkt nach Europa zurückkommen könnten.

Des Weiteren hat die Zahl der sogenannten "einsamen Wölfe" zugenommen. Diese Art potenzieller Täter stellt eine besondere Bedrohung für die öffentliche Sicherheit dar, da die Personen allein, also nicht im Rahmen einer terroristischen Vereinigung, agieren und es für die Behörden sehr schwierig ist, sie im Vorfeld ausfindig zu machen.

Die EU-Abgeordneten haben am Donnerstag (16.2.) eine neue Richtlinie zur Terrorbekämpfung mit 498 Stimmen, bei 114 Gegenstimmen und 29 Enthaltungen gebilligt. Die Berichterstatterin des Parlaments ist die deutsche EU-Abgeordnete Monika Hohlmeier (EVP). In der Richtlinie sei es gelungen, "eine gute Balance zu finden, zwischen der Sicherheit auf der einen Seite, aber auch dem strikten Einhalten von Grundrechten", sagte Monika Hohlmeier in der Plenardebatte vor der Abstimmung am 15.2. "Denn Sicherheit ohne Grundrechte geht nicht, Sicherheit dient den Grundrechten und muss sich an ihnen orientieren", hob sie hervor.


Was beinhaltet die Richtlinie?

Die Richtlinie stellt Handlungen zur Vorbereitung und Planung von Terrorakten EU-weit unter Strafe. Dazu zählen Auslandsreisen für terroristische Zwecke wie zum Beispiel nach Syrien, um dort an der Seite des sogenannten "Islamischen Staates" zu kämpfen oder Reisen in einen anderen Mitgliedstaat, um dort einen Terroranschlag zu verüben. Die vorbereitenden Handlungen umfassen aber auch die Bereitstellung von Ausbildungen für terroristische Zwecke oder das Absolvieren dieser, sei es in Ausbildungslagern oder über das Internet, sowie die Bereitstellung von Finanzmitteln für terroristische Straftaten. Schließlich wird auch die Verherrlichung terroristischer Handlungen, zum Beispiel durch die Verbreitung von entsprechenden Botschaften über das Internet, unter Strafe gestellt. 

Die EU-Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen.

Obligatorische Kontrollen an EU-Außengrenzen

Des Weiteren hat das Parlament eine Verordnung über systematische Kontrollen an den EU-Außengrenzen gebilligt. Alle EU-Bürger und Drittstaatsangehörigen, die in die EU ein- oder aus dieser ausreisen, sollen mit Datenbanken, zum Beispiel über verlorene und gestohlene Dokumente, abgeglichen werden.