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Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt: "Rechtsstaat muss Schutz gewährleisten".

Statements des innenpolitischen Sprechers der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag von Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel ( Foto ) , im Rahmen der Debatte über das Bleiberecht für Opfer rechter Gewalt:

"Menschen, die Opfer von Straftaten, insbesondere Gewaltstraftaten, geworden sind, brauchen Schutz und Unterstützung. Der Rechtsstaat muss ihnen gegenüber diesen Schutz gewährleisten. Er muss zudem alles Menschenmögliche tun, um die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Das kann nur gelingen, wenn Betroffene und Zeugen einer solchen Tat nicht während laufender Ermittlungsverfahren außer Landes gebracht, ab- oder rückgeschoben werden."

"BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich deshalb für einen Abschiebestopp bei allen Menschen ein, die Opfer von rechten Gewalttaten wurden oder die als Zeugen in Strafverfahren gehört werden müssen."

"Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund sind zunehmend Zielscheibe von Hass, Hetze und rassistisch motivierter Gewalt. Solange wir rassistische Gewalttaten nicht verhindern können, müssen wir dafür sorgen, dass diejenigen, die Opfer rassistischer und fremdenfeindlicher Gewalt wurden, besonderen Schutz genießen."

"Durch einen Erlass zum Bleiberecht für Opfer rechter Straftaten lässt sich ein doppeltes Signal setzen:

1.      Staat und Verwaltung schützen das Recht. Sie ermöglichen Strafverfolgung der Täter und schützen effektiv die Betroffenen von Gewalt.

2.      An die Täter ergeht die Botschaft: Ihr werdet keinen Erfolg haben. Wer versucht, Menschen an den Rand der Gesellschaft zu drängen, wer sie aus rechten, aus rassistischen Motiven heraus bedroht und verletzt, wer sie totschlagen will, erreicht das Gegenteil: Die Betroffenen verschwinden nicht, sie bleiben im Land, die Mehrheitsgesellschaft und der Rechtsstaat stellen sich schützend vor die sie."