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Zoll News: Zoll beschlagnahmt 1,2 Tonnen Pyrotechnik

Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) stellten am 2. Dezember 2017 auf der Autobahn 12 insgesamt 1,2 Tonnen Pyrotechnik in einem Kleintransporter fest.

Der deutsche Kleintransporter war an der Anschlussstelle Frankfurt (Oder) - Mitte zur Kontrolle ausgewählt worden. Auf insgesamt drei Paletten befand sich ausschließlich Profifeuerwerk der Klassen F3 und F4, unter anderem einzelne Batterien mit einem Gewicht von 120 Kilogramm.

Der legale Transport von Feuerwerk dieser Klassen erfordert spezielle Genehmigungen und Kenntnisse des Fahrers. Der Transporter muss als Gefahrgut gekennzeichnet sein. Die Genehmigungen nach dem Sprengstoffgesetz konnte der Fahrer nicht vorlegen. Deshalb wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Nicht auszudenken, wenn dieser Kleintransporter verunfallt wäre.

Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt und durch eine Fachfirma abtransportiert.

Zusatzinformation

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker in die Bundesrepublik gebracht werden. Die Verbringer von Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.