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Mehr Videoüberwachung, aber auch mehr Aufsicht.

Der Bundesrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz von Videoüberwachung auszuweiten. 

In seiner Stellungnahme zu dem entsprechenden Gesetzentwurf vom 10. Februar 2017 spricht er sich allerdings dafür aus, zu prüfen, ob mit der Ausweitung der Videoüberwachung durch Private eine verstärkte Überwachung durch die Aufsichtsbehörden einhergehen sollte.

Für mehr Sicherheit

Um die Sicherheit in Deutschland zu erhöhen, beabsichtigt die Bundesregierung, die Videoüberwachung von öffentlich zugänglichen, großflächigen Anlagen wie Sportplätzen und Einkaufszentren sowie in Einrichtungen und Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs zu erleichtern. Zwar soll es dabei bleiben, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder den Einsatz von Videoüberwachungstechnik überprüfen. Künftig müssen die Datenschutzbeauftragten bei ihrer Entscheidung für bzw. gegen die Videotechnik jedoch Sicherheitsbelange stärker berücksichtigen.

Weiteres Verfahren

Die Stellungnahme des Bundesrates geht zunächst an die Bundesregierung, die eine Gegenäußerung dazu verfasst. Anschließend legt sie alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dieser hat den Gesetzentwurf bereits am 27. Januar in 1. Lesung beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend mit dem Bundestagsbeschluss.

Plenarsitzung des Bundesrates am 10.02.2017