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Body Cam

Bundesrat für Bodycams bei Bundespolizisten.

Der Bundesrat befürwortet den Einsatz von Bodycams durch die Bundespolizei. In seiner Sitzung vom 10. Februar 2017 äußerte er keine Bedenken an dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Einsatz mobiler Videotechnik

Die Bodycams sollen eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizeibeamtinnen und -beamten minimieren. Geplant ist auch der Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme. Hiervon verspricht sich die Bundesregierung mehr Erfolg bei der Fahndung nach Fahrzeugen und deren Insassen, vor allem in Fällen grenzüberschreitender Kriminalität.

Ausbau der Aufzeichnung von Telefongesprächen

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Befugnisse zur Aufzeichnung von Telefongesprächen in Einsatzstellen auszubauen. Dies sei erforderlich, um Gespräche bei Bedarf erneut anhören zu können und so der Bundespolizei die Strafverfolgung zu erleichtern.

Wie es weitergeht

Der Bundestag hat bereits am 27. Januar in 1. Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in seine Fachausschüsse überwiesen. Spätestens drei Wochen nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.

Plenarsitzung des Bundesrates am 10.02.2017