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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Dienstag, 5. Oktober 2021

  1. Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021
    Inneres und Heimat/Unterrichtung
  2. Keine Angaben zum Zustand von Staudämmen verfügbar
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort
  3. Keine Korrekturbitten des BMBF im Januar 2020
    Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort
  4. Keine Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern
    Finanzen/Antwort
  5. Zahl sogenannter Gefährder
    Inneres und Heimat/Antwort
  6. Sicherstellung der Schwimmfähigkeit
    Sport/Antwort
  7. Wechsel zur Autobahn GmbH des Bundes
    Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort
  8. Politisch rechts motivierte Kriminalität
    Inneres und Heimat/Kleine Anfrage


01. Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021

Inneres und Heimat/Unterrichtung

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/32590) hat die Bundesregierung die „Cybersicherheitsstrategie für Deutschland 2021“ vorgelegt. ?Danach bildet diese Strategie „vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel den strategischen Rahmen für das Handeln der Bundesregierung im Bereich der Cybersicherheit für die nächsten fünf Jahre“.

Ausgangspunkt der Strategie ist laut Vorlage eine Analyse der Bedrohungslage, die gekennzeichnet ist durch eine qualitativ wie quantitativ deutliche Zunahme von Cyberangriffen, eine wachsende Angriffsfläche und neuartige Bedrohungsszenarien. Auf Grundlage der Analyse der Ausgangslage wurden den Angaben zufolge für die Cybersicherheitsstrategie 2021 vier übergreifende Leitlinien definiert, deren erste „Cybersicherheit als eine gemeinsame Aufgabe von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft etablieren“ lautet. „Digitale Souveränität von Staat, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft stärken“, lautet die zweite Leitlinie, gefolgt von „Digitalisierung sicher gestalten“ und „Ziele messbar und transparent ausgestalten“.

Wie in der Unterrichtung weiter ausgeführt wird, beschreiben diese Leitlinien Aspekte, die alle vier folgenden Handlungsfelder der Cybersicherheitsstrategie betreffen. Danach werden in Handlungsfeld eins („Sicheres und selbstbestimmtes Handeln in einer digitalisierten Umgebung“) die Bürger beziehungsweise die Gesellschaft in den Mittelpunkt der Betrachtung gerückt. Die zehn strategischen Ziele des Handlungsfeldes sollten dazu beitragen, dass Bürger die Chancen digitaler Technologien nutzen und sich hierbei sicher und selbstbestimmt in einer digitalisierten Umgebung bewegen können. Hierfür sehen die strategischen Ziele den Angaben zufolge etwa vor, die Cyberkompetenz der Bürger zu steigern und den Verbraucherschutz in der digitalen Welt zu stärken.

Die im Handlungsfeld zwei mit der Überschrift „Gemeinsamer Auftrag von Staat und Wirtschaft“ verorteten strategischen Ziele sollen die Cybersicherheit in der Wirtschaft insgesamt stärken, legen aber auch einen Fokus auf Kritische Infrastrukturen, wie die Autoren darlegen. „Die staatlichen Akteure der Cybersicherheit und die notwendigen Entwicklungen in diesem Bereich werden in Handlungsfeld drei, ,Leistungsfähige und nachhaltige gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur', in den Blick genommen“, heißt es des Weiteren in der Unterrichtung. Wie darin zudem ausgeführt wird, erfordert die Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus in Deutschland auch eine „aktive Positionierung Deutschlands in der europäischen und internationalen Cybersicherheitspolitik“. Dies werde in Handlungsfeld vier mit insgesamt sieben strategischen Zielen adressiert. Zentral sei dabei das Engagement Deutschlands in der Europäischen Union und der Nato.



02. Keine Angaben zum Zustand von Staudämmen verfügbar

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antwort

Berlin: (hib/CHB) Die Zuständigkeit für die Überwachung von Staudämmen liegt bei den Ländern, erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/32387) auf eine Kleine Anfrage (19/32114) der FDP-Fraktion. Deshalb führe die Bundesregierung keine Statistik, die es erlauben würde, die von den Fragestellern verlangten Informationen zur Zahl und zum Zustand von Staudämmen zu liefern. Grundsätzlich gelte, dass die Sicherheit von Staudämmen durch die Betreiber selbst und durch die staatliche Stauanlagenaufsicht gewährleistet werde.



03. Keine Korrekturbitten des BMBF im Januar 2020

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/DES) Im Januar 2020 hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Korrekturbitten unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe an Medien gerichtet. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (19/32354) auf eine Kleine Anfrage (19/32051) der AfD-Fraktion hervor. Das BMBF gebe nur dann einem Medium einen Hinweis, wenn vom BMBF veröffentliche Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend wiedergegeben worden seien. Eine Auflistung solcher Fälle könne nicht erstellt werden, da keine Verpflichtung zur Erfassung vorliege, schreibt die Regierung.



04. Keine Korrekturbitten des Bundeszentralamts für Steuern

Finanzen/Antwort

Berlin: (hib/PST) Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Januar 2020 nicht um Korrekturen von Berichterstattungen in Medien ersuchen lassen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32314) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32070).



05. Zahl sogenannter Gefährder

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Nach Kenntnis der Bundesregierung haben sich deren Angaben zufolge zum 31. August 2021 in Deutschland 317 sogenannte Gefährder aus dem Phänomenbereich der „Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -religiöse Ideologie“ aufgehalten. Wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/32525) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/32336) weiter hervorgeht, waren mit Stand 1. September 2021 im Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität 73 Personen als Gefährder eingestuft und im Phänomenbereich der politisch links motivierten Kriminalität neun Personen.



06. Sicherstellung der Schwimmfähigkeit

Sport/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mit Blick auf die Kultushoheit und Zuständigkeit der Länder und deren vorrangige Maßnahmen plant die Bundesregierung „keine eigenen und unmittelbaren Maßnahmen, um die Schwimmfähigkeit der Bevölkerung sicherzustellen“. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/32528) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/32342) hervor.

Die Förderung von Sportstätten für den Freizeit-, Gesundheits- und Breitensport liege grundsätzlich in der Zuständigkeit der Kommunen, heißt es in der Antwort. Die Länder seien für die Finanzausstattung der Kommunen zuständig. „Sie sind aufgerufen, die Kommunen bei der Erhaltung von Schwimmbädern für den Freizeit-, Gesundheits- und Breitensport angemessen zu unterstützen und tun dies auch mit eigenen Programmen“, schreibt die Bundesregierung. Dennoch helfe der Bund aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs Kommunen beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur, darunter auch Schwimmbäder, mit städtebaulichen Förderprogrammen, insbesondere mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ und dem 2020 als Bund-Länder-Programm neu aufgelegten Investitionspakt Sportstätten (Goldener Plan).



07. Wechsel zur Autobahn GmbH des Bundes

Verkehr und digitale Infrastruktur/Antwort

Berlin: (hib/HAU) Mehr als 10.500 und damit rund 94 Prozent der vorher für Autobahnaufgaben zuständigen Beschäftigten der Länder sind laut Bundesregierung zum 1. Januar 2021 zur Autobahn GmbH des Bundes oder zum Fernstraßen-Bundesamt gewechselt. Dies zeige, „dass die neue Bundesverwaltung in ihrer Ausrichtung für die Beschäftigten attraktiv ist“, heißt es in der Antwort der Regierung (19/32519) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32144). Aufbauend darauf könnten die Kompetenzen in der neuen Verwaltung gebündelt und vorhandenes Wissen effektiv genutzt werden. Die Zentrale der Autobahn GmbH des Bundes, so heißt es weiter, sei in Berlin angesiedelt. Mit zehn Niederlassungen, die in der Fläche wiederum durch insgesamt 41 regionale Außenstellen unterstützt werden, sei die Autobahngesellschaft bundesweit vertreten.

Ziel der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung sei es, die Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern zu entflechten und durch eine Synchronisierung von Aufgaben- und Ausgabenverantwortung für die Bundesautobahnen in einer Hand beim Bund insbesondere die Effektivität der Verwaltung dieser Straßen zu verbessern, schreibt die Bundesregierung. Ferner solle der Lebenszyklus einer Bundesautobahn in den Fokus gerückt und bundesweit einheitlich wirtschaftliche Gesichtspunkte bei Planung, Bau, Erhaltung, Betrieb und Finanzierung verstärkt berücksichtigt werden. Auch werde die Transparenz, insbesondere bei den Kosten und den Abläufen, erhöht.



08. Politisch rechts motivierte Kriminalität

Inneres und Heimat/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/STO) Nach der Zahl der Fälle politisch rechts motivierter Kriminalität im August dieses Jahres erkundigt sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (19/32602). Auch fragt sie darin unter anderem, wie viele Tatverdächtige im Zusammenhang mit diesen Fällen ermittelt wurden.