Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung spricht sich „für eine weitere Modernisierung und Digitalisierung der Ziviljustiz unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Verfahrensgrundsätze“ aus. Wie sie in ihrer Antwort (19/32270) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/32035) schreibt, hat die Corona-Pandemie den Bedarf für eine weitere Digitalisierung noch einmal verdeutlicht und gleichzeitig das Interesse und den Bedarf der Praxis an der Weiterentwicklung digitaler Anwendungen verstärkt. Der Zivilprozess müsse im Lichte der fortschreitenden Digitalisierung zukunftsfest gestaltet werden, damit er auch weiterhin praxistauglich ist. Maßstab aller Reformen müsse sein, dass die hohe Qualität der Rechtsprechung beibehalten sowie das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Ziviljustiz erhalten bleibt.
Weiter heißt es in der Antwort, im Bereich des Zivilverfahrens könnten über die bis spätestens 2026 flächendeckend verpflichtende elektronische Aktenführung, den bereits auf den Weg gebrachten Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs sowie den Einsatz von Videoverhandlungen auch in Güteverhandlungen hinaus weitere Verfahrensabläufe durch Nutzung neuer technischer Möglichkeiten vereinfacht werden. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüfe daher fortwährend die Notwendigkeit, gesetzliche Vorgaben für die Durchführung von Zivilprozessen anzupassen. Vor diesem Hintergrund begrüße die Bundesregierung ausdrücklich, dass nicht nur die Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, sondern auch Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und die Rechtswissenschaft sich an den Überlegungen zur Modernisierung des Zivilverfahrens beteiligen und konkrete Vorschläge zur Umsetzung unterbreiten. Die Abgeordneten hatten sich nach dem Stand der Modernisierung des Zivilverfahrens und entsprechenden Plänen der Bundesregierung erkundigt.
Berlin: (hib/MWO) Nach Korrekturbitten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Dezember 2019 fragt die AfD-Fraktion die Bundesregierung. Mit ihrer Kleinen Anfrage (19/32424) wollen die Abgeordneten erfahren, aus welchen Anlässen, ob mit oder ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe und in welcher Form das BMJV bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen hat und welche Stelle für Korrekturbitten des BMJV an Medien zuständig ist. Die Kleine Anfrage ist eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.
Berlin: (hib/MWO) Was die Bundesregierung in der aktuellen Legislaturperiode unternommen hat, um die Auskunftsrechte für Medien gegenüber Bundesbehörden zu stärken, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/32500) wissen. Hintergrund der Anfrage ist den Fragestellern zufolge die Kritik eines Bündnisses aus Journalisten-Verbänden, Medienverbänden, des Deutschen Presserats und den Anstalten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an sich häufenden Fälle einer Behinderung von Recherchen durch mehrere Bundesministerien.
Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, welche Schlüsse für ihr eigenes Handeln die Bundesregierung aus der Stellungnahme des Medienbündnisses zieht, ob das Prüfprogramm der Bundesregierung und ihrer Geschäftsbereichsbehörden bei Auskunftsbegehren der Medien stets den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht und wie viele Auskunftsbegehren von Medien die Bundesregierung mit Verweis auf die Anhörung Drittbetroffener seit 2020 erst später beantwortet hat. Ferner fragen die Abgeordneten, wie viele Auskunftsbegehren der Medien von Juli 2019 bis Juli 2021 bei Pressestellen der Bundesministerien für Gesundheit und für Wirtschaft und Energie eingegangen sind und wie sie beantwortet wurden.
Berlin: (hib/PK) Mit Meldelücken bei Corona-Schutzimpfungen befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32502). Die Abgeordneten erkundigen sich, was die Bundesregierung darüber weiß.
Berlin: (hib/PST) Die FDP will von der Bundesregierung wissen, wie sie zu verschiedenen internationalen Modellen zur Besteuerung der Digitalwirtschaft steht. In einer Kleinen Anfrage bezieht sich die Fraktion (19/32381) konkret auf Eckpunkte der Organisation für Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) sowie einen Vorschlag des Tax Committee der Vereinten Nationen.
Berlin: (hib/PST) Nach möglichen Bitten des Bundesministeriums der Finanzen um die Korrektur von Medienberichten im Dezember 2019 erkundigt sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/32404).