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Aus dem Gerichtssaal: Verurteilung wegen Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“

Samstag, den 22. August 2020

CELLE. Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts hat mit Urteil vom 20. August 2020 die Angeklagte Lorin I. u.a. wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, nämlich dem sog. „Islamischen Staat“, und wegen Besitzes von Kriegswaffen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Senats hat sich die Angeklagte im Dezember 2014 dem „IS“ angeschlossen und reiste mit ihrem Ehemann nach Syrien aus. Dort lebte sie mit ihrem Ehemann in einer vom „IS“ zur Verfügung gestellten Wohnung und wurde vom „IS“ alimentiert. Die geständige Angeklagte hat eingeräumt, ihren Ehemann bei seinen Aktivitäten für den „IS“ unterstützt und unter anderem versucht zu haben, dessen minderjährige Schwester zur Reise nach Syrien zu bewegen. Sie ließ sich unter anderem in der Öffentlichkeit mit einem „Kalaschnikow“-Sturmgewehr fotografieren. Anhaltspunkte für eine strukturelle Einbindung der Angeklagten in die Organisation der Ausreise mehrerer Frauen von Deutschland nach Syrien und deren Vermittlung als Ehefrauen an „IS“-Kämpfer haben sich nicht erhärten lassen, weswegen das Strafverfahren mit Zustimmung der Anklagebehörde auf das übrige Tatgeschehen beschränkt wurde.

Bei der Strafzumessung und der Entscheidung über die Aussetzung der Strafe zur Bewährung hat der Senat insbesondere berücksichtigt, dass sich die Angeklagte umfassend geständig eingelassen hat, dass sie bislang unbestraft ist und sich inzwischen glaubhaft vom „IS“ losgesagt hat. Die Angeklagte wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.