Donnerstag, den 13. August 2020
Aktuelles
In Brüssel gilt seit 12. August 2020 eine Maskenpflicht im gesamten öffentlichen Raum; im Rest des Landes besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln inkl. Haltestellen, Bahnhöfen und Bahnsteigen sowie an den Flughäfen, in Geschäften, Einkaufszentren, z.T. auch in Einkaufsstraßen, Gotteshäusern, Kultureinrichtungen, auf Märkten und beim Betreten von Restaurants/Cafés. Die Gemeinden legen selbstständig Zonen im öffentlichen Raum fest, in denen Maskenpflicht besteht. Die Zahl der Kunden in Geschäften ist, in Abhängigkeit von der Größe des Geschäfts, beschränkt. Einkäufe sind einzeln und innerhalb von 30 Minuten pro Geschäft zu erledigen.
In gastronomischen Betrieben, Sportstätten, sowie Wellness- und Fitnesscentern werden Kontaktinformationen der Gäste für 14 Tage gespeichert.
Das Missachten der Regelungen kann zu einer Geldbuße in Höhe von bis zu 250,- Euro führen.