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Reise-News: Ukraine: Reise- und Sicherheitshinweise

Dienstag, den 4. August 2020

Aktuelles

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Ukraine weiterhin gewarnt.

Bis zunächst zum 31. August 2020 gelten Quarantänemaßnahmen. Für die Einreise von Ausländern gilt, dass ein Nachweis einer Krankenversicherung, welche die Kosten einer Behandlung von und einer Beobachtung wegen des Verdachts einer COVID-19-Erkrankung einschließt, mitgeführt werden muss. Ukrainische Behörden teilen Herkunftsstaaten auf Grundlage einer Risikobewertung in eine grüne und eine rote Kategorie ein. 

Bei Einreise aus einem Staat der roten Kategorie gilt eine zwingende häusliche Quarantäne unter Nutzung der Mobiltelefonanwendung „Dii wdoma“, für die eine ukrainische SIM-Karte benötigt wird. Die verpflichtende Selbstisolation von 14 Tagen kann durch einen negativen PCR-Test nach Einreise verkürzt werden. Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abreise auf dieser Seite der ukrainischen Behörden darüber, ob für Ihr Abflugland erweiterte Quarantänebestimmungen gelten. 

Derzeit können Deutsche und alle Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Norwegens, Islands, Liechtensteins und der Schweiz sowie ihre Ehepartner und Kinder, Polen im Transit zur Rückkehr an ihren Wohn- oder Aufenthaltsort durchqueren. Eine Ausreise für Deutsche und Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sowie deren mitreisende Familienangehörige ist auf dem Landweg auch durch Ungarn möglich. An der Grenze findet eine Gesundheitsuntersuchung statt. Verdachtsfälle unterliegen einer Quarantäne durch die ungarischen Behörden.

Seit dem 1.8. bis vorerst 31.8. wird das Land gemäß Verordnung des Ministerkabinetts vom 22.7.2020 in vier Zonen eingeteilt: grün („gesund“) bis rot („ungesund“), für die unterschiedliche Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die jeweils aktuelle Zonen-Aufteilung finden Sie auf der offiziellen Regierungsseite zu COVID-19-Fragen in ukrainischer und englischer Sprache. 

Landesweit gilt derzeit eine Pflicht zur Mitführung eines Ausweises sowie zum Tragen von persönlicher Schutzausrüstung einschließlich Atemschutzmaske oder (selbst hergestellter) Schutzmaske an öffentlichen Orten (nicht jedoch im Freien). Hygiene- und Gesundheitsmaßnahmen müssen im öffentlichen Verkehr sowie in Läden und Gaststättenbetrieben (Restaurants, Cafés usw.) eingehalten werden. Massenveranstaltungen dürfen durchgeführt werden, wenn sichergestellt ist, dass sich höchstens eine Person auf fünf Quadratmetern Gebäudefläche aufhält. Weitere regionale Beschränkungen können bestehen.

Für Fragen steht die Deutsche Botschaft Kiew werktags von 8 bis 16 Uhr telefonisch unter +380 44 28 11 222 zur Verfügung.