Montag, den 9. März 2020
Festlegung des Magdeburger Gesundheits- und Veterinäramtes
Die Landeshauptstadt Magdeburg und das zuständige Gesundheits- und Veterinäramt untersagen ab sofort Konzerte, Sport- und andere Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besucher*innen. Damit schließt sich die Landeshauptstadt der Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums von gestern Abend an.
Die Regelung gilt bis auf Weiteres und soll den Ausbruch bzw. die Weiterverbreitung des "Corona"-Virus‘ und der gefährlichen Variante "Corona SARS-CoV-2" auf dem Gebiet der Landeshauptstadt einschränken.
Die Untersagung bezieht sich sowohl auf Veranstaltungen in geschlossenen Hallen als auch unter freiem Himmel. Die Veranstalter*innen sind aufgefordert, so zu verfahren. Das Gesundheits- und Veterinäramt behält sich vor, bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Personen hygienische Auflagen zu erteilen.