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Aus dem Gerichtssaal: Gefängnisstrafe für mehrfaches Zielen auf Passanten mit Spielzeugpistole

Donnerstag, den 26. Dezember 2019

Am 12.11.2019 verurteilte der zuständige Strafrichter am Amtsgericht München einen 29-jährigen arbeitslosen Mann wegen Bedrohung in fünf Fällen, Diebstahls und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.

Am 19.08.2019 gegen 08:20 Uhr hatte der Angeklagte im Burger King am Hauptbahnhof München eine Herrenjacke gestohlen, in der sich die Geldbörse des Geschädigten mit 300 Euro, EC - und Krankenkassenkarte, Führerschein sowie ein Ausweis befand.

Am 30.08.2019 gegen 08:00 Uhr marschierte der Angeklagte mit einer Spielzeugpistole von der Schwanthalerstraße in München in Richtung Sendlinger Tor Auf seiner Route richtete er die Spielzeugpistole mehrfach gegen Passanten. Der Angeklagte nahm dabei zumindest billigend in Kauf, dass die Passanten davon ausgingen, dass er sie erschießen wolle. Zunächst richtete der Angeklagte im Sperrgeschoss am Stachus in München die schwarze Spielzeugpistole mit ausgestreckten Armen auf ein Ehepaar. Er betätige den Abzug der Spielzeugpistole, welche daraufhin Klickgeräusche verursachte. 

Als der Ehemann den Angeklagten ansprach, antwortete der Angeklagte nur „fuck you“. Gegen 08:12 Uhr richtete der Angeklagte in der Herzog-Wilhelm-Straße die Spielzeugpistole mit ausgestreckten Armen auf eine andere Geschädigte, dann gegen 08:15 Uhr am Sendlinger-Tor-Platz nacheinander auf zwei weitere Passantinnen. Er wurde umgehend in Untersuchungshaft genommen.

Der Angeklagte erklärte in der Hauptverhandlung: „Ich entschuldige mich, ich habe das alles sehr bereut. Alles was in der Anklage steht, stimmt.“ Das Geld aus dem Diebstahl habe er für Lebensmittel ausgegeben. Er sei aus dem Hauptbahnhof geschickt worden, da er dort ohne Genehmigung gebettelt habe. „Ich habe die Spielzeugpistole auf dem Boden gefunden. Ich bin hin und her gegangen und habe gespielt. Ich hätte nie gedacht, dass ich wegen einer Spielzeugpistole eingesperrt werde.“

Ein Polizeibeamter gab an: „Am Stachus würde jemand mit einer Pistole rumlaufen und Menschen bedrohen. Es gingen da immer mehr Notrufe ein, von verschiedenen Straßen. (…) In der Thalkirchner Straße saß ein Mann, auf den die Beschreibung passte, er hat sich eine Zigarette gedreht. Der Mann ist aufgestanden, war verwirrt, wollte den Anweisungen nicht Folge leisten. Er hat am Gürtelbereich rumgefummelt. Dann hat er den Pullover hochgezogen, dann ist ein schwarzer Pistolengriff hervorgekommen. Der Kollege hat die Waffe gezogen. Ich habe ihm schnell die Waffe entrissen. Ich habe gemerkt, dass es eine Spielzeugwaffe ist.“

Eine 47jährige Zeugin gab an, gerade ihr Rad abgeschlossen zu haben. „Ich drehte mich um und dann stand der Mann mit der Pistole circa 20 cm vor meinem Gesicht. Ich dachte, 'soll es das jetzt gewesen sein im Leben'. So einen Schock hatte ich noch nie. Es war Todesangst. Ich habe seine Augen gesehen und die Pistole und bin zusammengesackt. Er hat gelächelt. Ihm hat es gefallen, dass ich Angst hatte.“

Der zuständige Richter begründete sein Urteil wie folgt:

„Zu Gunsten des Angeklagten spricht sein Geständnis. Auch war zu sehen, dass er nunmehr bereits einige Zeit in Untersuchungshaft verbracht hat. Zu Lasten des Angeklagten ist zu sehen, dass er innerhalb weniger Monate bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten ist. Er handelte zudem unter offener Bewährung, welche jedenfalls im Hinblick auf die Diebstahlstat einschlägig ist.“

Der Angeklagte war im Jahr 2019 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zweimal und wegen Hausfriedensbruchs einmal zu Geldstrafen sowie wegen zweier Fälle des Diebstahls teurer Parfums nach rund vierwöchiger Untersuchungshaft im April zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten zur Bewährung verurteilt worden.

„Hinsichtlich des Diebstahls war zu sehen, dass der Wert des Diebesgutes nicht unerheblich war. Die Rückfallgeschwindigkeit ist zudem sehr hoch.“

Als Bewährungsversager ohne feste Arbeit sei ihm keine günstige Sozialprognose zu stellen, so dass die Strafe auch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden könne.

Urteil des Amtsgerichts München vom 12.11.2019 Aktenzeichen 842 Ds 261 Js 184152/19

Das Urteil ist rechtskräftig.