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Hundesteuer in Magdeburg weiterhin konstant

Magdeburg, den 4. Juli 2018


Seit 1. Juli neue Satzung/Formulare auch online verfügbar


Seit Monatsbeginn gilt die in Magdeburg die neue Hundesteuersatzung. Basis dafür ist ein Beschluss des Stadtrates vom 14. Juni. Es gibt keine Steuererhöhung, denn die Steuersätze wurden nicht verändert.
 
Der Ersthund wird wie bisher mit 96 Euro, der Zweithund mit 144 Euro und jeder weitere Hund mit 192 Euro im Jahr besteuert. Es bleibt auch bei den Steuersätzen von 250 Euro für nicht ordnungsgemäß gehaltene Hunde und von 500 Euro für im Einzelfall und unabhängig von der Hunderasse als gefährlich eingestufte Hunde.
 
Die Bedingungen für die Steuerpflichtigen haben sich verbessert, denn der Beginn der Steuerpflicht wurde um einen Monat hinausgeschoben. Die Hundesteuer ist ab sofort nicht mehr mit dem Beginn des Monats zu zahlen, in dem der Hund in den Haushalt aufgenommen wurde, sondern erst ab dem folgenden Monat.
 
Die Steuerpflicht endet neu mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung beendet wird, auch wenn die Meldefrist von 14 Tagen nicht eingehalten wurde. Bei Meldung innerhalb der Frist von 14 Tagen ist kein Nachweis erforderlich. Bei Meldung nach Ablauf der Meldefrist von 14 Tagen ist der Zeitpunkt der Beendigung der Hundehaltung für die rückwirkende Abmeldung nachzuweisen. Ansonsten endet die Steuerpflicht wie bisher mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung eingeht.
 
Neu aufgenommen wurde eine Hundesteuerbefreiung für erfolgreich geprüfte Jagdhunde, deren Jagdeinsatz in Sachsen-Anhalt von der unteren Jagdbehörde jährlich bestätigt wird.
 
Die Fälligkeit der jährlichen Hundesteuer wurde vom 1. Juli auf den 1. Januar geändert. Dies gilt bis auf weiteres nur für Neuanmeldungen.  Wie bisher kann die Hundesteuer auch vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November, halbjährlich am 15. Mai und am 15. August oder, wenn gewünscht, in monatlichen Raten gezahlt werden. Die Zahlweise kann bei der Anmeldung gewählt oder eine Änderung auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Wirkung ab dem Folgejahr formlos beantragt werden.
 
Die auf ein Jahr befristete Befreiung von der Hundesteuer wird seit dem 1. Juli nur noch für Hunde aus dem Tierheim der Landeshauptstadt Magdeburg gewährt.
 
Das Schriftformerfordernis ist seit dem 1. Juli entfallen, die Meldepflichten können telefonisch erfüllt werden. Für telefonische An- oder Abmeldungen und für die Anträge auf Steuervergünstigungen kann zwischen 8.00 Uhr und 18.00 Uhr bei der Behördenrufnummer 115 angerufen werden.
 
Die benötigten Nachweise für rückwirkende Abmeldungen oder für die Steuervergünstigungen können per Post gesendet, in den Bürgerbüros oder im Fachbereich Finanzservice abgegeben, an die Rufnummer 03 91/5 40 22 02 gefaxt oder an steueramt@magdeburg.de gemailt werden.
 
Rund um die Uhr können ab sofort elektronische Formulare für die Anmeldung, Abmeldung, für den Antrag auf eine Hundesteuervergünstigung oder auf eine Hundesteuerersatzmarke verwendet werden.
 
Die elektronischen Formulare sind im Formulardepot auf www.magdeburg.de (über Verwaltung + Service – Bürgerservice – Formulardepot – Formulardepot Stadtsteueramt/Finanzen) verfügbar. Es kann auch im Suchfeld oder bei Behördenleistungen nach Hundesteuer gesucht werden. Bei dem Suchergebnis Hundesteuer sind alle Informationen zur Hundesteuer, die Rechtsgrundlagen und die verfügbaren Dokumente zusammengefasst.
 
Die Onlineformulare sind zusätzlich gekennzeichnet. Der Link führt zu einer gesicherten Verbindung. Die Formulare können ausgefüllt und elektronisch abgesendet werden. Die Hundesteuerbescheide und bei Anmeldung auch die Hundesteuermarke werden wie bisher noch zugeschickt.