Von Anne Katrin Herbst
(be.p). Viele Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen
sparen für eine Betriebsrente. Eine aktuelle Untersuchung solcher Verträge zur
betrieblichen Altersversorgung (bAV) durch die Rentenberatungsgesellschaft bbvs
zeigt, dass diese zum Teil erhebliche Mängel haben. In neun von zehn Fällen
sind beispielsweise die Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung fehlerhaft oder
gar nicht vorhanden.
Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. Ohne Versicherungsschein kann aber die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Außerdem droht unter Umständen eine Nachzahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung. In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge stimmte der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter überein. Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind weitere Mängel.
Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer
von bbvs, fasst die Ergebnisse so zusammen: „Viele Unternehmen sitzen auf einer
Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie zu
Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.“ Seit
Monaten werde vor allem über das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ab 2018
gesprochen. Rehfeldt empfiehlt, die Diskussion zum Anlass zu nehmen, bestehende
Verträge zur betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Der Appell richtet sich
nicht nur an Arbeitgeber. Auch Arbeitnehmer können finanziell einbüßen - wenn
zum Beispiel die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberbeiträgen nicht geregelt ist.
Unter www.dia-vorsorge.de findet man
weitere Informationen.