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Erstmals Bundesmittel für Radschnellwege

Der Bund kann sich künftig am Bau von Radschnellwegen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände finanziell beteiligen. Der Bundesrat hat einem entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 27. April am 2. Juni 2017 zugestimmt.

Viele und schnelle Fahrten

Förderungsfähig sind allerdings nur solche Radschnellwege, die einen schnellen und möglichst störungsfreien Verkehr ermöglichen. Dafür müssen sie über rund 2000 Fahrradfahrten pro Tag aufweisen und ca. vier Meter breit sein. Außerdem dürfen sie nicht in erster Linie touristischen Zwecken dienen, sondern müssen wichtig für den Berufs- und Pendelverkehr sein.

Radschnellwege für den Berufs- und Pendlerverkehr

Radschnellwege sind ein relativ neues Instrument der Verkehrsplanung. Sie sollen dazu beitragen, dass sich der Pendlerverkehr verstärkt auf das Fahrrad verlagert und sich dadurch Staus sowie Schadstoffbelastung verringern. Damit sind die Radschnellwege insbesondere in Städten und Metropolregionen Teil eines nachhaltigen Verkehrssystems.

Inkrafttreten nach Verkündung

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Die neuen Regelungen sollen am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Plenarsitzung des Bundesrates am 02.06.2017