header-placeholder


image header
image
plenum gr

Heute im Bundestag: Lob für Reform bei Unterhaltsvorschuss.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mo., 06. März 2017 



Lob für Reform bei Unterhaltsvorschuss
Haushalt/Ausschuss


Berlin: (hib/WID) Die geplante Ausweitung der Unterhaltsvorschusses findet im Grundsatz einhellige Zustimmung von Betroffenen und Sachverständigen. Dennoch lässt der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11131; 18/11135) bei Familienverbänden noch erhebliche Wünsche offen, während Kommunalverteter vor zusätzlichen Belastungen der Haushalte von Städten und Gemeinden warnen. Dies ergab am Montag eine Anhörung des Haushaltsausschusses. Der Unterhaltsvorschuss ist der Betrag, den das Jugendamt Alleinerziehenden zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verbindlichkeiten nicht nachkommt. Schätzungen zufolge erhalten 50 Prozent der Alleinerziehenden gar keine und weitere 25 Prozent zu geringe Unterhaltszahlungen. 


Mit der Neuregelung, die nach einer Vereinbarung von Bund und Ländern am 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten soll, entfällt die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten, außerdem wird der Kreis der Bezugsberechtigten erweitert. Bisher erlischt der Anspruch, wenn das betroffene Kind das zwölfte Lebensjahr vollendet. Künftig gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Allerdings sollen über zwölfjährige Kinder die Leistung nur dann beanspruchen dürfen, wenn sie nicht von Hartz IV abhängig sind und der betreuende Elternteil ein eigenes Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro bezieht. Die Kosten der Reform werden auf 350 Millionen Euro jährlich veranschlagt. Im Zuge der Neuregelung erhöht der Bund seinen Finanzierungsanteil von 33,5 auf 40 Prozent. 


In der Anhörung begrüßte die Sprecherin des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter, Miriam Hoheisel, die Abschaffung der 72-Monats-Frist und die Erhöhung der Altersgrenze als "Meilenstein für Alleinerziehende" und als "eine echte Verbesserung, eine der ersten seit Jahren". Allerdings sei der Ausschluss der über zwölfjährigen Kinder im Hartz-IV-Bezug vom Leistungsanspruch eine "schwer zu schluckende Beschränkung". Für den Familienbund der Deutschen Katholiken machte dessen Vertreter Matthias Dantlgraber geltend, dass damit die Beseitigung der bisherigen Altersgrenze von zwölf Jahren "nicht vollständig" erreicht werde. Dafür gebe es "keinen sachlichen Grund". Die Bundesgeschäftsführerin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Familie, Insa Schöningh, wies darauf hin, dass die Regelung alleinerziehende Eltern über zwölfjähriger Kinder zwinge, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Dies sei eine "Bedürftigkeitsprüfung bei der falschen Person". 


Als Vertreterin einer betroffenen Kommune kritisierte Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf den Gesetzentwurf als in vielen Punkten "noch zu ungenau". Sie wies darauf hin, dass nach Schätzung der thüringischen Landesregierung die Zahl der Anspruchsberechtigten um 61 und die Kosten um 67 Prozent steigen würden. Diese Mehrbelastung sei durch die Erhöhung des Bundesanteils nicht aufzufangen. Wolf bezifferte den Zusatzbedarf in ihrem Haushalt auf eine halbe Million Euro jährlich, zusammengesetzt aus Mehrausgaben für die Leistung selbst und für zusätzliches Personal: "Das ist für eine Stadt wie Eisenach eine echte Hausnummer." Der Deutsche Städtetag erwartet, dass sich die Zahl der derzeit rund 450.000 Leistungsbezieher mindestens verdoppeln wird. 


Thema der Anhörung war auch die Frage, wie sich der Staat das Geld von den Unterhaltspflichtigen zurückholen kann. Dies gelingt den Ländern bisher in sehr unterschiedlichem Maße. So verzeichnete Bayern 2015 mit 36 Prozent die höchste "Rückholquote", die niedrigste lag bei elf Prozent. Der langjährige Leiter des Würzburger Jugendamtes Wilfried Ziegler mahnte eine bessere zivilrechtliche Qualifizierung der zuständigen Sachbearbeiter an und wies darauf hin, dass in Bayern die Zuständigkeit für Unterhaltsfälle beim Landesamt für Finanzen zentralisiert sei. Die Vertreterin der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft Schöningh beklagte, dass die Motive von Zahlungsverweigerern völlig unzureichend erforscht seien.