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Radfahrer, aufgepasst! Radelnde Rambos riskieren Führerschein

Wer es als Radfahrer mit den Verkehrsregeln nicht allzu genau nimmt, riskiert seinen
Autoführerschein. 

Der Grund: „In der Flensburger Verkehrssünderkartei werden sowohl
Verstöße von Kraftfahrern als auch von Radfahrern und Fußgängern gespeichert“, sagt
Dr. Thomas Wagner, Fachbereichsleiter der amtlich anerkannten Begutachtungsstellen
für Fahreignung bei DEKRA. 

Als Faustregel gilt: Die Bußgelder sind etwa halb so hoch
wie jene für Autofahrer. „Häufig werden von Radfahrern Stoppschilder und Rotlicht
missachtet. Zum Sündenregister zählt aber oft auch das Fahren unter Alkoholeinfluss.“
Wer mit dem Fahrrad eine Ampel missachtet, die länger als eine Sekunde Rotlicht zeigte,
muss mit einem Bußgeld von 60 bis 100 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.

Das ist im Vergleich zu den zwei Punkten, die ein Autofahrer für das gleiche Vergehen
kassiert, noch relativ günstig. Aber die Punkte können sich schnell summieren.
Wenn der Radfahrer einen Fußgänger am Überqueren des Zebrastreifens hindert, ist
ein Punkt fällig. Und wer selbst vor einer geschlossenen Bahnschranke nicht Halt
macht, muss bis zu 350 Euro berappen, in Flensburg gibt es zwei Punkte oben drauf.

Besonders gefährdet sind Inhaber eines Führerscheins auf Probe, wenn sie allzu sorglos
mit dem Rad unterwegs sind. Denn jedes Verkehrsdelikt, das einen Punkt zur Folge
hat, gilt als so genannter A-Verstoß, in dessen Folge ein Aufbauseminar angeordnet
werden kann. Wird die Nachschulung nicht erfolgreich abgeschlossen, liegt der Führerschein
erst einmal auf Eis. Das gilt erst recht für Verkehrsteilnehmer mit einem üppigen
Punktekonto. Erreicht er acht Punkte, muss der Betroffene seinen Führerschein abgeben
und zur medizinisch-psychologischen Untersuchung erscheinen. Das Gleiche gilt
bei einem Alkoholverstoß ab 1,6 Promille. Auch hier fordert die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
regelmäßig ein medizinisch-psychologisches Gutachten.

Was man bei hohem Punktestand tun kann, um Punkte abzubauen und wie eine angeordnete
medizinisch-psychologische Begutachtung abläuft, das erfahren Interessierte
bei den regelmäßigen Info-Veranstaltungen der DEKRA-Begutachtungsstellen für Fahreignung
in ganz Deutschland (www.dekra.de).