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Landgericht Magdeburg - Berufungsprozess: Sexueller Missbrauch eines Kindes in Wernigerode

Ein mittlerweile 50-jähriger Arzt aus Bayern wurde durch das Amtsgericht Wernigerode am 09.11.2016 wegen gemeinschaftlichen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 2 Fällen und  Bezug kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Das Jugendschöffengericht als Jugendschutzgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Jahr 2013 während seiner Tätigkeit als Bereitschaftsarzt sich in einem Krankenhaus über sein Handy mittels "Skype" den sexuellen Missbrauch eines damals noch nicht 14 Jahre alten Mädchens angesehen hat, wobei es sich um eine sog. "Life-Übertragung" gehandelt haben soll. Im Januar 2014 soll der Angeklagte mit einem gesondert Verfolgten das gleiche Mädchen in Wernigerode sexuell missbraucht haben. Ein weiterer sexueller Missbrauch des Mädchens soll kurze Zeit danach, jedenfalls vor Mitte Mai 2014, erfolgt sein.
 
Der Angeklagte hat sich in der Hauptverhandlung vor dem Jugendschöffengericht geständig eingelassen. Gegen seine Verurteilung hat der Angeklagte Berufung eingelegt.
 
Das Mädchen, das nunmehr als Nebenklägerin auftritt, gehört zu einer Familie, in der die Mutter des Kindes die Geschädigte anderen Männern teilweise gegen Entgelt zum sexuellen Missbrauch angeboten hat. Die mittlerweile 37-jährige Mutter wurde durch das Landgericht Magdeburg am 10. April 2015 (22 Kls 839 Js 84328/14 (7/15) rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Ein 68-jähriger Mann, der an den Straftaten beteiligt gewesen sein soll, wurde am 07. Dezember 2016 durch das Landgericht Magdeburg (22 Kls 839 Js 70953/15 (21/15) wegen schweren sexuellen Missbrauchs unter Einbeziehung einer Strafe aus einem Urteil des Landgerichts Leipzig vom 13. Mai 2015 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt. Weiterhin wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verurteilung eines 52-jährigen Mannes aus Niedersachsen wegen ähnlicher Taten zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe durch das Amtsgerichts Wernigerode am 24.08.2016 wurde im Februar 2017 durch das Landgericht Magdeburg bestätigt.

Prozessbeginn: Mittwoch, 22. November 2017, 09.30 Uhr