header-placeholder


image header
image
hza bs zoll illegaler abfalltransport nach afrika verhindert zoellner verhindern bei peine einen ill

Hauptzollamt Braunschweig : Illegaler Abfalltransport nach Afrika verhindert!

Zöllner verhindern bei Peine einen illegalen Abfalltransport in Richtung Nigeria.

Braunschweig (ots) - Am vergangenen Mittwoch (01.02.2017) kontrollierten Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen des Hauptzollamts Braunschweig stichprobenweise den fließenden Verkehr auf der Autobahn 2 Fahrtrichtung Hannover. Dabei ist den erfahrenen Kollegen ein augenscheinlich mit Altfahrzeugen beladener Autotransporter aufgefallen. Auf dem Autohof bei Peine kam es zur genaueren Kontrolle des in Osteuropa zugelassenen Fahrzeugs.

"Meine Kollegen schauten sich den polnischen Autotransporter genauer an. Beim Herantreten fiel den Kontrollbeamten sofort der schlechte Zustand der geladenen Fahrzeuge auf. Durch die Scheiben konnte man weiterhin erkennen, dass sich darin alte ölverschmierte und stark verschmutzte Autoteile sowie Getriebe, Auspuff und alte verschmutzte Haushaltswaren befanden" ( Foto ) , erklärt Thomas Czapla, stellv. Pressesprecher des Hauptzollamts Braunschweig. Aus den vorgelegten Unterlagen ging hervor, dass der polnische Fahrer drei Altfahrzeuge von Polen nach Bremen transportieren sollte. Aufgrund von Aufklebern an den Altfahrzeugen konnten die Beamten jedoch feststellen, dass der tatsächliche Bestimmungsort der Altfahrzeuge Lagos/Nigeria ist. Das lässt darauf schließen, dass die Fahrzeuge nicht in Bremen verbleiben, sondern vielmehr nach Afrika ausgeführt werden sollten. Dies wurde den Zöllnern kurze Zeit später durch den Disponenten ebenfalls bestätigt. Die Fahrzeuge sollten noch am gleichen Tag mit einem Schiff aus Bremen in Richtung Afrika weitertransportiert werden. Bei der angegebenen Adresse in Bremen handelte es sich somit lediglich um eine Verschleierung der tatsächlichen Ausfuhr.

Aufgrund des Anfangsverdachts der illegalen Abfallverbringung nach dem Abfallverbringungsgesetz wurde der Autotransporter durch die Zöllner sichergestellt und zur weiteren Abklärung das zuständige Umweltbundesamt informiert, welches zunächst ein Ausfuhrverbot erteilte.

Hintergrundinformationen zu Abfallkontrollen:

Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, müssen in Deutschland speziell gekennzeichnet sein. Der Zoll ist nicht nur für die Erhebung der Einfuhrabgaben zuständig, sondern wird auch im Rahmen der Abfertigung und der Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung gemäß einer EG Verordnung und des Abfallverbringungsgesetzes tätig. Das innergemeinschaftliche Verbringen von Abfall wird vom Zoll (Kontrolleinheiten Verkehrswege) überwacht, da die illegale Verbringung von Abfall grundsätzlich verboten ist.