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Heute im Bundestag : Konsequenzen aus Panama Papers.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Di., 14. Februar 2017

Übersicht

* Konsequenzen aus Panama Papers
* Bund-Länder-Finanzbeziehungen
* Einreise von Gästen aus dem Ausland

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Konsequenzen aus Panama Papers
Finanzen/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sogenannten "Panama Papers" ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden. 


Nach Feststellungen der Bundesregierung entfalten Domizilgesellschaften in den Sitzstaaten keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten. Um Rückschlüsse auf die wahren Inhaber zu verhindern, würden die Firmen oft nur von zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet. Die eigentlichen Entscheidungen würden von anderen Personen getroffen. Die Gründung solcher funktionslosen Domizilgesellschaften sei nicht per se illegal: "Sie geht aber typischerweise mit der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und/oder wirtschaftlichen Aktivitäten einher", hießt es in dem Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (STUmgBG). 


Durch die Herstellung von mehr Transparenz durch Anzeigepflichten von Unternehmen und Finanzinstituten über bestimmte Beteiligungen und Geschäftsbeziehungen werde aufgrund des Entdeckungsrisikos eine präventive Wirkung eintreten, erwartet die Regierung. Die Regelung betrifft nicht nur Domizilgesellschaften ohne Geschäftsbetrieb, sondern soll für alle "Drittstaat-Gesellschaften" gelten. 


Zur Aufhebung des bisher in Paragraf 30a der Abgabenordnung (AO) geregelten steuerlichen Bankgeheimnisses heißt es, damit werde den Finanzbehörden ermöglicht, künftig ohne die bisherigen Einschränkungen Auskunftsersuchen an Finanzinstitute zu richten, "um Informationen über deren Kunden und deren Geschäftsbeziehungen zu Dritten erlangen zu können. In einem zweiten Schritt werde dann ermittelt, wie diese Geschäftsbeziehung steuerlich zu bewerten sei, "insbesondere ob eine Steuerumgehung zum Beispiel mit Hilfe einer Domizilgesellschaft vorliegt". Die Aufhebung des Paragraf 30a AO habe nicht zugleich den "gläsernen Bürger" zur Folge, versichert die Regierung. Es würden nur bisherige Ermittlungsbeschränkungen aufgehoben, "neue Ermittlungsbefugnisse werden dadurch aber nicht geschaffen". 


Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die meisten vorgeschlagenen Regelungen. Es müssten aber "zügig weitere geeignete Schritte zur Erhöhung der Transparenz bei finanziellen Auslandsbeziehungen und zur Bekämpfung der internationalen Steuerumgehung" erfolgen.

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Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Haushalt/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/SCR) Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sollen ab 2020 neu geordnet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11135) sieht zudem die Umsetzung weiterer Vereinbarungen von 14. Oktober 2016 zwischen den Regierungschef von Bund und Ländern vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Übernahme der Verantwortung seitens des Bundes für Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen. Bisher waren dafür die Länder in Auftragsverwaltung zuständig. Der Entwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit einem weiteren Gesetzentwurf (18/11131) , der die verfassungsrechtlichen Grundlagen schafft, in erster Lesung beraten. 


Die Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleiches soll ab 2020 einfachgesetzlich im Maßstäbegesetz und im Finanzausgleichsgesetz umgesetzt werden. Vorgesehen ist, dass der bisherige Umsatzsteuervorwegausgleich sowie der Länderfinanzausgleich im eigentlichen Sinne entfallen. Die unterschiedliche Finanzkraft der Länder soll durch Zu- und Abschläge bei der Verteilung der Umsatzsteuer ausgeglichen werden. Zudem sind weiterhin Ergänzungszuweisungen des Bundes an leistungsschwache Länder möglich. Einfachgesetzlich sind zudem die Stärkung der Kontrollrechte des Stabilitätsrates, die Fortführung der Bundesunterstützung für Seehäfen und die weitere Gewährung von Sanierungshilfen an die Länder Bremen und Saarland eingeplant. 


Der Gesetzentwurf sieht zudem Änderungen im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" sowie im dazugehörigen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vor. Damit soll ermöglicht werden, dass der Bund den Ländern Mittel für die Sanierung kommunaler Bildungsinfrastrukturen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen kann. Dafür sind im noch nicht beschlossenen Nachtragshaushalt 2016 (18/10500) 3,5 Milliarden Euro vorgesehen. 


Durch Änderungen im Finanzverwaltungsgesetz soll der Bund mehr Kompetenzen beim IT-Einsatz in der Steuerverwaltung bekommen. Mit einem Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen soll laut Begründung der elektronische Gang zu Behörden "unkompliziert und sicher" gestaltet werden. 


Anpassungen sind zudem im Haushaltsgrundsätzegesetz sowie in der Bundeshaushaltsordnung geplant. Zielt ist es, bei der Vergabe im Unterschwellenbereich auch die beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb zu ermöglichen. 


Sozialpolitischer Natur sind geplante Änderungen im Unterhaltsvorschussgesetz. Demnach soll die bisherige Begrenzung des Unterhaltsvorschusses auf Kinder unter zwölf Jahren ebenso wie die Begrenzung der Bezugsdauer aufgegeben werden. Zwölf- bis 17-Jährige Kinder sollen künftig einen Unterhaltsvorschuss "in Höhe des Mindestunterhalts in der entsprechenden Altersgruppe abzüglich des Kindergeldes für ein erstes Kind" erhalten. 


Die bundesseitige Übernahme der kompletten Verantwortung für Planung, Bau, Finanzierung und Verwaltung der Bundesautobahnen soll unter anderem durch zwei neue Gesetze umgesetzt werden. Ein Gesetz dient zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen. Mit einem weiteren Gesetz soll zudem ein Fernstraßen-Bundesamt aus der Taufe gehoben werden. Die Neuordnung erfordert zudem zahlreiche Folgeänderungen in weiteren Gesetzen. 


In seiner Stellungnahme bringt der Bundesrat zahlreiche Änderungswünsche vor. Die Länderkammer kritisiert, dass die vereinbarten Leitlinien zur Reform der Bundesfernstraßenverwaltung in einigen Punkten "nicht erfüllt" seien. Änderungen mahnt der Bundesrat zudem bei der geplanten Förderung von Bildungsinfrastrukturen an. So wollen die Länder selbst festlegen, was eine finanzschwache Kommune ist. Weiterhin soll nach Willen des Bundesrates die Förderung auch für Neubauten gelten.

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Einreise von Gästen aus dem Ausland
Finanzen/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/HLE) Wie viele ausländische Gäste aus Nicht-EU-Ländern in den vergangenen zehn Jahren nach Deutschland eingereist sind, will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/11110) erfahren, in der es um Fragen des steuerfreien Einkaufs ("Tax free Shopping") geht. Die Bundesregierung soll angeben, wie hoch die Zahl der Übernachtungen durch Einkaufstouristen in den vergangenen zehn Jahren war. Außerdem wird nach dem Umsatzvolumen von "Tax free Shopping" gefragt. Darüber hinaus erkundigen sich die Abgeordneten nach Details der Steuerrückerstattungen. Wie es in der Vorbemerkung heißt, sind Käufer, die dauerhaft nicht in der EU-Leben von der Umsatzsteuer befreit und haben Anspruch auf Erstattung der bei ihren Einkäufen angefallenen Umsatzsteuer.

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Deutscher Bundestag - Di., 14. Februar 2017