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Zoll News: Pyrotechnik hat das ganze Jahr Saison.

Frankfurt (Oder), 14. März 2017

262 Feuerwerkskörper ohne Prüfzeichen beschlagnahmt

Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) wählten am 11. März 2017 auf der Autobahn 12 einen deutschen Bus zur Zollkontrolle aus.

Bei der Kontrolle fanden sie im Reisegepäck eines 20-Jährigen insgesamt 72 Feuerwerkskörper der Klasse 3 ohne Prüfzeichen.

Die nach dem Sprengstoffgesetz erforderliche Erlaubnis zum Umgang und Transport der Pyrotechnik lag nicht vor. Gegen den 20-Jährigen wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

In einer weiteren Reisetasche wurden weitere 190 Feuerwerkskörper ohne Kennzeichnung festgestellt. Es konnte jedoch kein Reisender als Besitzer der Tasche ermittelt werden.

Das Feuerwerk wurde in beiden Fällen beschlagnahmt.

Seit Jahresbeginn haben die Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) bereits in 33 Fällen Pyrotechnik beschlagnahmt.

Zusatzinformation

Legal zugelassenes und durch einen Mitgliedstaat der EU geprüftes Feuerwerk der Kategorien 3 und 4 darf laut Sprengstoffgesetz nur durch ausgebildete und zertifizierte Feuerwerker verbracht werden. Die Verbringer dieser Feuerwerkskörper müssen über die notwendigen Qualifikationen und Genehmigungen verfügen.