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Freisteller BarbaraHendricks

Hendricks: Keine Salami-Taktik mehr bei Genehmigung von Großställen

Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung beschlossen

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des
Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zugestimmt. Neben
spürbaren Verbesserungen bei der Öffentlichkeitsbeteiligung schließt
das Gesetz eine Regelungslücke:  Bislang konnten Investoren die
UVP-Pflicht umgehen, indem sie eine große Anlage, zum Beispiel einen
Großstall, in mehrere kleine Vorhaben aufteilten („Salami-Taktik“).
Diese Umgehungsmöglichkeit wird nun beseitigt.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks ( Foto ): „Wir stellen mit dem neuen
Gesetz klar, dass viele kleine Anlagen, die in Wirklichkeit eine große
Anlage sind, auch entsprechend behandelt werden. Sie dürfen dann nicht
mehr ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung
zugelassen werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz
und Mitsprache für die Bürgerinnen und Bürger, wenn es um neue
Großställe geht. Weitere Schritte müssen folgen.“

Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist ein wichtiges Instrument des
Umweltschutzes und der Umweltvorsorge. Industrieanlagen wie Kraftwerke,
Chemiefabriken oder große Tierhaltungsanlagen sowie Infrastrukturprojekte
wie Autobahnen, Eisenbahnlinien oder Flughäfen dürfen nur genehmigt
werden, wenn deren Umweltauswirkungen zuvor in einem systematischen
Prüfverfahren ermittelt, beschrieben und bewertet worden sind. Wichtiger
Bestandteil der UVP ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung.

Künftig muss die Information der Öffentlichkeit verstärkt auf
elektronischem Wege erfolgen. Bund und Ländern werden zentrale
Internetportale einrichten, damit Bürgerinnen, Bürger und
Umweltverbände auf unkomplizierte Weise direkten Zugang zu den
UVP-Unterlagen erhalten können.

Die neuen Regelungen treten am Tag nach der Verkündigung im
Bundesgesetzblatt in Kraft.