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csm Portrait Staatssekretaer Willingmann Copyright MW Andreas Lander 3952072f4e

Willingmann begrüßt Regelung zur Entsorgung von Styropor-Dämmung: "Wirtschaftsfreundlich"

Bundesrat stimmt neuer Verordnung zu / Handwerker erhalten Sicherheit

Gute Nachricht für das heimische Handwerk: Mit den Stimmen aus Sachsen-Anhalt hat der Bundesrat heute in Berlin einer neuen Verordnung zur Entsorgung von Abfällen, die organische Schadstoffe enthalten, zugestimmt. Damit dürfen etwa Polystyrol-Dämmplatten, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt worden sind, weiterhin in Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Nachdem derartige Dämmstoffe 2016 durch den Bund als "gefährlicher Abfall" eingestuft worden waren, kam es zu Entsorgungsengpässen - verbunden mit rasant steigenden Kosten für Handwerker. Gemeinsam mit anderen Ministern hatte Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann ( Foto ) auf ein Moratorium zur weiteren Prüfung gedrängt. Die Regelung wurde daraufhin im Dezember 2016 für ein Jahr ausgesetzt. Durch die neue, heute vom Bundesrat beschlossene Verordnung gelten HBCD-haltige Dämmplatten nicht mehr generell als "gefährlicher Abfall", sondern nur dann, wenn die EU-Grenzwerte für so genannte persistente organische Schadstoffe (POP) überschritten werden. Willingmann begrüßt die "wirtschaftsfreundliche" Regelung: "Durch die neue Verordnung können viele Handwerksbetriebe und insbesondere Bauunternehmen aufatmen. Sie haben jetzt die Sicherheit, dass die Entsorgung alter Fassadendämmungen wie bisher erfolgen kann. Das ist eine positive Nachricht für alle Gewerke, die am Bau tätig sind. Mit der neuen Regelung wird die entsprechende EU-Richtlinie 1:1 umgesetzt. Die unnötigen Verschärfungen in Deutschland gehören damit endgültig der Vergangenheit an." Es werde umgehend Gespräche mit den gewerblichen Kammern zur neuen Gesetzeslage geben, damit diese ihre Mitgliedsbetriebe entsprechend beraten können.