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Eindämmung Coronavirus: Magdeburger Ordnungsamt kontrolliert Durchsetzung der Landesverordnung

Donnerstag, den 19. März 2020

Am Mittwoch, den 18. März 2020 hat das Magdeburger Ordnungsamt begonnen, die Einhaltung der neuen Landesverordnung zu kontrollieren, mit der die Verbreitung des Coronavirus‘ eingedämmt werden soll. Die Überprüfungen erfolgten dabei stichpunktartig ohne Schwerpunksetzung. Insgesamt wurden bis etwa 22:00 Uhr 59 Betriebsstätten und 14 Spielplätze im Stadtgebiet kontrolliert.
 
Im Einzelnen waren das:

13 Spielhallen (alle geschlossen),
5 Fitnessstudios (alle geschlossen).
14 Ladengeschäfte (keine Verstöße) sowie
29 Gaststätten (Verstöße).
 
Bei den Gaststätten wurden sieben Verstöße gegen Paragraf 3 Abs.2 Nr.2 der Landesverordnung festgestellt. Hier waren Tische zu eng gestellt. Die Betreiber*innen waren einsichtig und korrigierten umgehend auf den geforderten Mindestabstand von 2 Metern.
 
Eine Raucher-Gaststätte im Breiten Weg hatte trotz Verbotes geöffnet. Der Betreiber erklärte, nichts von der Verordnung gewusst zu haben. Er zeigte sich einsichtig und kam der Aufforderung zur Schließung bereitwillig nach. Eine Versiegelung erfolgte jedoch nicht, heute erfolgt eine Nachkontrolle.
 
In der Funkzentrale des Ordnungsamtes gingen 49 Anrufe zum Coronavirus ein.
 
Es wurden insgesamt 14 Spielplätze kontrolliert, auf denen durch die Verordnung ein Aufenthaltsverbot gilt. Auf zehn Plätzen hielten sich Personen (Kinder mit Begleitpersonen) – teilweise bis zu 30 – auf. Die Aufenthaltsverbote durchzusetzen war schwierig und mit langwierigen Diskussionen verbunden. Ein Verständnis der Eltern war nicht immer gegeben, so dass es auch zur Erteilung von Platzverweisen zur Durchsetzung der Landesverordnung kam.
 
Die Landeshauptstadt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gegen die Landesverordnung Straftaten sind und dementsprechend geahndet werden.