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Betretungsregeln für die Gebäude der Kreisverwaltung Börde in Haldensleben und Oschersleben

Donnerstag, den 19. März 2020

Alle Verwaltungsgebäude  des Landkreises Börde sind bis auf Weiteres grundsätzlich für den Besucherverkehr geschlossen. Zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes wurden Betretungsregeln definiert. Grundsätzlich gilt, nur Besucher mit Terminen erhalten im Einzelfall ein Betretungsrecht.

Haldensleben, Bornsche Straße 2

Beide Automatiktüren (an Haupt- und am Hintereingang) bleiben geschlossen.  Besucher mit Terminen melden sich über die Gegensprechanlage. Sie werden nach einem Termin befragt. Erhält der Besucher ein Betretungsrecht, wird er am Eingang durch einen Mitarbeiter abgeholt und wird als erstes über die Hygieneregeln in Kenntnis gesetzt.

Haldensleben, Gerikestraße 5

An folgenden Tagen werden im März die Zahltage durchgeführt: 19.03.2020, 24.03.2020, 26.03.2020.
Besucher mit Terminen melden sich über die Gegensprechanlage. Sie werden nach einem Termin befragt. Erhält der Besucher ein Betretungsrecht, wird er am Eingang durch einen Mitarbeiter abgeholt und als erstes über die Hygieneregeln in Kenntnis gesetzt.

Haldensleben, Kronesruhe 8

Das Objekt bleibt geschlossen. Die Angelegenheiten des Straßenverkehrsamtes werden im Objekt Oschersleben (Triftstraße 9-10) abgearbeitet.

Oschersleben, Triftstraße 9-10

Besucher mit Terminen nutzen für den Kontakt zum Empfang die Haupteingangstür und die Seiteneingangstür (Schiebetür Haus 1 / Parkplatzseitig Haus 3).