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Wirtschaftsrat: EU-Aktionsplan zum Abbau fauler Kredite darf kein Aktionismusplan werden

Wolfgang Steiger: „Die Verantwortung muss auf der nationalen Ebene verbleiben.“


Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. fordert seit langem, dass das Problem der faulen Kredite in den europäischen Bankbilanzen endlich entschlossen angefasst wird. EU-weit summieren sich die Problemkredite mittlerweile auf unglaubliche eine Billion Euro. „Zu hohe Bestände an Non-Performing-Loans (NPL) belasten das Banksystem und behindern die Kreditvergabe an die Wirtschaft. So kann kein Wachstum finanziert werden. Es ist deshalb gut, dass der ECOFIN sich diesem zentralen Wachstumshemmnis zuwendet. Damit aus dem Aktionsplan kein Aktionismusplan wird, muss jedoch dringend darauf geachtet werden, dass die gewaltigen nationalen Unterschiede berücksichtigt werden“, fordert Wolfgang Steiger ( Foto ), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
 
Das Spektrum an NPL-Anteilen reicht von einem Prozent in Schweden über ebenfalls geringe zwei Prozent in Deutschland bis hin zu 45,9 Prozent in Griechenland. „Bei dieser Bandbreite gibt es keine Einheitslösung. Es ist umso wichtiger, die Proportionalität zu wahren und nicht pauschal die Bericht- und Meldepflichten für kleinere Banken in allen Ländern zu verschärfen. Damit würden wir am eigentlichen Problem vorbeischießen und gleichzeitig unnötige bürokratische Belastungen aufbauen“, ist Wolfgang Steiger überzeugt. Die Informationen über die Bankenbilanzen stehen längst ausreichend zur Verfügung und das Instrumentarium der Behörden, die Daumenschrauben anzuziehen, ist vorhanden. Es wird nur nicht konsequent angewandt“, beklagt der Generalsekretär des Wirtschaftsrates.
 
„Es ist entscheidend, dass ein wirkungsvoller europäischer Rahmen für den Abbau von NPL die Verantwortung und die Ansatzpunkte vor allem bei den einzelnen Banken und auf der nationalen Ebene belässt. Die südlichen Euro-Länder wie Italien, Portugal, Griechenland und Zypern müssen endlich ihre Hausaufgaben machen. Dazu gehören auch Schritte, um das Insolvenzrecht effizienter zu gestalten. Die EU-Ebene kann jedoch mit einem „Bauplan“ für nationale Bad Banks helfen, der sich an den positiven Erfahrungen in Spanien und Griechenland orientiert und klarstellt, was innerhalb des EU-Beihilferechts und der Bankenabwicklungsregeln zulässig ist und was nicht“, betont Wolfgang Steiger.