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Heute im Bundestag : Bildung soll internationaler werden.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mo., 13. Februar 2017 

Übersicht

* Bildung soll internationaler werden
* Anhebung der Altersgrenzen von Beamten
* Zahl der Funkzellenauswertungen
* Anfrage zu Atomvorhaben in Europa

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Bildung soll internationaler werden
Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Unterrichtung


Berlin: (hib/ROL) Das Bildungs-, Wissenschafts- und Innovationssystem Deutschlands muss stärker international ausgerichtet werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Unterrichtung (18/11100). Vor dem Hintergrund zunehmender Digitalisierung, wachsender Komplexität und notwendiger Nachhaltigkeit müsse die internationale Zusammenarbeit weiter vorangetrieben werden, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen und der Verantwortung gerecht werden, zur Lösung globaler Herausforderungen beizutragen. Nach Meinung der Bundesregierung würden mit der Internationalisierungsstrategie die Voraussetzungen dafür geschaffen und Deutschland übernehme so die Verantwortung für die Sicherung von Lebensqualität, Gesundheit und Wohlstand im Zeitalter der Globalisierung. Dafür will die Bundesregierung die Potenziale der internationalen Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft und Forschung nutzen. 


"Internationale Kooperation: vernetzt und innovativ" sei das Leitmotiv dieser Strategie. Konkret bedeute das, dass die internationale Zusammenarbeit effektiv, effizient und fokussiert auf das Erreichen strategischer Ziele ausgerichtet werde. Dabei würden Synergien zwischen den verschiedenen Aktivitäten der beteiligten Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik genutzt, um größtmögliche Wirkung zu erreichen. 


Ein Ziel sei es, die wissenschaftliche Exzellenz durch weltweite Kooperation weiter zu stärken. Wissenschaftliche Exzellenz lebe vom Austausch und vom Wettbewerb der weltweit Besten. Die Bundesregierung will daher Maßnahmen ergreifen, um Deutschlands Position als international attraktiven Studien- und Forschungsstandort weiter zu festigen. Gleichzeitig will die Bundesregierung Barrieren für die internationale Mobilität deutscher Wissenschaftler weiter abbauen. Europa bleibe bei alldem ein wichtiger Bezugspunkt. Entsprechend soll die Vertiefung des Europäischen Forschungsraums (EFR) weiter aktiv vorangetrieben werden. 


Für Deutschland sei es als Hightech-Standort wichtig, in weltweite Wissensflüsse und Wertschöpfungsketten integriert zu sein. Eine gelungene internationale Vernetzung bedeute einen unmittelbaren Wettbewerbsvorteil. Die Bundesregierung werde diese Vernetzung weiter fördern und insbesondere auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) bei internationalen Innovationskooperationen unterstützen. Gleichzeitig werde sie darauf hinwirken, zentrale Rahmenbedingungen der Kooperation - etwa zum Umgang mit geistigem Eigentum - bestmöglich auszugestalten. 


Deutschland habe ein vitales Interesse an der internationalen Kooperation im Bereich der beruflichen Bildung. Adäquat ausgebildete Fachkräfte leisteten einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung in Partnerländern. Sie seien zugleich eine wichtige Voraussetzung für das Engagement deutscher Unternehmen in den Zielländern. Die Berufsbildungskooperationen mit Industrie- und Schwellenländern sollen ausgebaut werden, die Mobilität von Auszubildenden soll gesteigert werden und die Anerkennung von Qualifikationen, die ausländische Fachkräfte im Ausland erworben haben, erleichtert werden. Die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa bleibe ein wichtiges Ziel. 


Viele Schwellen- und Entwicklungsländer würden als aufstrebende Wissenschaftsnationen zu zunehmend relevanten Partnern bei der gemeinsamen Gestaltung einer globalen Wissensgesellschaft. Die Digitalisierung biete hierbei wichtige Chancen, um einen größeren Zugang zu Wissen zu ermöglichen. Gemeinsam mit Partnern will die Bundesregierung gute Praktiken der wissenschaftlichen Arbeit verbreiten und zur Umsetzung weltweit einheitlicher Richtlinien und Standards beitragen. 


Die Bundesregierung unterstreicht, dass globale Herausforderungen wie Klimawandel, Gesundheit und Ernährungssicherheit nicht an Ländergrenzen halt machen. Ihre Bewältigung könne nur im Rahmen länderübergreifender Anstrengungen auf europäischer und internationaler Ebene erfolgreich angegangen werden. Bildung und Forschung schafften dabei das notwendige Wissen für eine evidenzbasierte Politik. Die Bundesregierung werde ihre Anstrengungen intensivieren, damit Barrieren für eine wirksame Forschung zu globalen Herausforderungen überwunden und die relevanten Akteure auf europäischer und internationaler Ebene besser miteinander vernetzt werden. Dabei soll auch ein Fokus auf neue Querschnittsmaßnahmen im Bereich Außenwissenschaftspolitik und internationale Vernetzung gelegt werden.

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Anhebung der Altersgrenzen von Beamten
Inneres/Unterrichtung


Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (18/11117) liegt der "zweite Bericht der Bundesregierung zur Anhebung der Altersgrenzen von Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richtern des Bundes" vor. Danach hält die Bundesregierung auch für die Beamten und Richter des Bundes weiterhin an der Anhebung der Altersgrenzen fest. Die tragenden Gründe für die 2007 beschlossene Anhebung gälten nach wie vor und würden durch die jüngeren Entwicklungen bestätigt, heißt es in der Vorlage. Der öffentliche Dienst bleibe angesichts des demografischen Wandels ebenso wie andere Arbeitgeber gefordert, "die Erfahrung und das Wissen der älteren Beschäftigten stärker zu nutzen, weil die Zahl junger, qualifizierter Erwerbspersonen und damit das Angebot an nachrückenden Arbeitskräften prognostisch zurückgeht". 


Um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entgegen wirken zu können, bleibe es daher "sinnvoll und vertretbar, die Regelaltersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Bundes - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch - seit 2012 schrittweise vom vollendeten 65. auf das vollendete 67. Lebensjahr anzuheben (bis zum Jahr 2029)", schreibt die Regierung weiter. Der lange Zeitraum ermögliche es, die Arbeitsbedingungen an die Bedürfnisse der älter werdenden Belegschaften anzupassen, und für die Betroffenen, ihre jeweilige Lebensplanung auf den späteren Eintritt in den Ruhestand auszurichten. Zugleich werde durch die Anhebung der Altersgrenzen das Ausscheiden der geburtenstarken Jahrgänge in den nächsten zehn bis 15 Jahren zeitlich abgefedert. 


Untersuchungen, die seit der Anhebung der Altersgrenzen durchgeführt wurden, um die Auswirkungen des Älterwerdens zu beleuchten, belegen dem Bericht zufolge, "dass ein längeres Erwerbsleben für die Beschäftigten keine Bedrohung ist, sondern als Chance für mehr Wohlstand und Teilhabe genutzt wird". So sei beispielsweise der Anteil aller Erwerbstätigen im Alter von 54 bis 65 Jahren zwischen 1996 und 2014 deutlich gestiegen, ohne dass sich der Großteil über- oder unterfordert gefühlt habe. Selbst im Ruhestand gingen immer mehr Menschen einer Erwerbstätigkeit nach. 


"Da infolge der Anhebung tendenziell mehr ältere Erwerbstätige beschäftigt sein werden, ist die Verschiebung der Altersgrenzen mit Maßnahmen zu verbinden, die die Arbeitsfähigkeit der Älteren sichern", wie die Bundesregierung ferner ausführt. Aus diesem Grund habe sie eine Reihe von dienst- und tarifrechtlichen sowie personalpolitischen Maßnahmen ergriffen, die auf eine längere Erwerbstätigkeit ausgerichtet seien. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen sei aber nicht nur aus Beschäftigtensicht wünschenswert, sondern auch aus Arbeitgebersicht wichtig für den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes.

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Zahl der Funkzellenauswertungen
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Im zweiten Halbjahr 2016 sind durch das Bundeskriminalamt eine Funkzellenauswertung und durch die Bundespolizei 31 Funkzellenauswertungen durchgeführt worden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/11041) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10824) hervor. Danach wurden von den Behörden des Zollfahndungsdienstes in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres 68 Funkzellenauswertungen vorgenommen.

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Anfrage zu Atomvorhaben in Europa
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/SCR) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen thematisiert in einer Kleinen Anfrage (18/11074) Atomvorhaben in Europa. Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten unter anderem Auskunft über Vorhaben in Weißrussland, Belgien und Frankreich. In diesem Zusammenhang interessieren sich die Grünen auch für Notifizierungs- und Beteiligungsverfahren nach der Espoo-Konvention.

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Deutscher Bundestag - Mo., 13. Februar 2017