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Pr  sidentin Dr. Simone Heinemann Meerz

Beschluss der Ärztekammer Sachsen-Anhalt: Ärztliche Weiterbildung wird reformiert

Samstag, den 19. Oktober 2019

Magdeburg/Ärztekammer. Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat heute eine neue Weiterbildungsordnung für Ärzte in Sachsen-Anhalt beschlossen. Sie macht damit den Weg für eine vollständige Neuausrichtung der ärztlichen Weiterbildung frei. „Statt dem Nachweis von abgeleisteten Zeiten zählen jetzt Inhalte und Kompetenzen.  Diese werden digital statt in Papierform erfasst“, so beschreibt Dr. Simone Heinemann-Meerz (Foto), Präsidentin der Ärztekammer Sachsen-Anhalt, die grundlegende und umfassende Änderung der Weiterbildungsordnung.

Die Kammerversammlung setzt damit die im November 2018 vom Vorstand der Bundesärztekammer verabschiedete Novelle der Muster-Weiterbildungsordnung (MWBO) in Landesrecht um. „Auf Landesebene erwartet uns nun eine Menge Arbeit, damit die neue Regelung im Sommer 2020 in Kraft treten kann. Auf deren Grundlage erwerben zukünftig unsere Mitglieder ihren Facharzt“, so die Kammerpräsidentin.

Die Delegierten übernehmen bewusst fast eins zu eins die Änderungen der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer, um die Weiterbildung deutschlandweit vergleichbar zu gestalten. Eine Ausnahme bildet der bewusste Verzicht auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Da wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit fehlen, ist die Kammerversammlung dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt und hat die Homöopathie aus der eigenen Weiterbildungsordnung gestrichen.

„Es bleibt unseren Ärzten selbstverständlich frei, sich auf dem Gebiet der Homöopathie zu betätigen und ihren Patienten entsprechende Behandlungen anzubieten. Eine Weiterbildung mit entsprechender Prüfung, fachlicher Anerkenntnis und damit Außenwirkung, erzeugt nach unserer Auffassung einen Fehleindruck beim Patienten über erworbene Kompetenzen des Arztes, wenn dem Gebiet jeglicher wissenschaftlicher Nachweis fehlt“, erklärt Dr. Heinemann-Meerz die Entscheidung. „Nach Bremen sind wir das zweite Bundesland, welches die Zusatzbezeichnung Homöopathie nicht vorsieht. Ich gehe davon aus, dass dem Vorbild weitere Landesärztekammern folgen werden“.