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Geldstrafe und Auflagen für den 1. FC Magdeburg wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger

Am heutigen Dienstag, 18.07.2017 wurde der 1. FC Magdeburg vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) wegen dreier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger im Einzelrichterverfahren zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. 

Davon können 4000 Euro für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden werden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2017 nachzuweisen wäre. Hinzu kommen mehrere Auflagen. 

Folgende Vorkommnisse wurden hierbei geahndet: 

Vor Beginn des Drittligaspiels beim MSV Duisburg am 24. Februar 2017 kam es zu Problemen mit Magdeburger Zuschauern im Einlassbereich des Stadions. Während der Partie kam es zum massiven Abbrennen von Pyrotechnik im Gästebereich. Während der letzten Auswärtspartie der vergangenen Saison beim VfR Aalen am 13. Mai 2017 wurde in der zweiten Halbzeit Pyrotechnik abgebrannt, es kam zu einer Spielunterbrechung. 

Auflagen: Der 1. FC Magdeburg darf Eintrittskarten zu Auswärtsspielen der neuen Drittliga-Saison 2017/2018 in der Regel nur online, personalisiert und an Vereinsmitglieder verkaufen. 

In begründeten Ausnahmefällen darf mit Zustimmung des DFB davon abgewichen werden. 

Weiterhin muss der Verein bei Auswärtsspielen der Saison 2017/2018 mindestens sechs eigene Ordner und darüber hinaus mindestens zwei Fanbetreuer einsetzen. 

Zudem müssen Magdeburger Anhänger in der neuen Drittliga-Runde Choreografien für Auswärtsspiele mindestens fünf Werktage vor Anpfiff schriftlich beim 1. FC Magdeburg anmelden. 

Der 1. FC Magdeburg kann gegen das Urteil binnen 24 Stunden Einspruch einlegen und eine mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragen.