Seit 1. Februar 2022: Umstellung gilt für Autobahnen und Schnellstraßen / Jahresvignetten mit
flexibler Gültigkeit
(ADAC Medien und Reise GmbH) Wer mit dem Auto nach Kroatien fährt, den führt die Route meist über Slowenien. Um möglichst schnell die
Strände in Istrien oder an der dalmatinischen Küste zu erreichen,
kommt man nicht am Vignettenkauf vorbei.
Gibt es für die
österreichischen Autobahnen noch beide Maut-Varianten, das traditionelle
Klebe-Pickerl neben der digitalen Vignette, so haben die südlichen Nachbarn in
Slowenien nun komplett umgestellt. Hier gilt seit dem 1. Februar 2022 nur noch
die digitale Vignette.
Genauso wie die
österreichische digitale Vignette wird die slowenische E-Vignette (E-Vinjeta)
auf das Kfz-Kennzeichen registriert. Sowohl bei den Preisen als auch bei der Gültigkeit der
Kurzzeitvignetten gibt es keinen Unterschied zur bisherigen Klebevignette. Neu
ist allerdings, dass die slowenischen Jahresvignetten immer 12 Monate ab dem
gewünschten Beginn gültig sind (z.B.
4.2.2022 bis einschließlich 4.2.2023).
Für Pkw kostet die
Jahresvignette 110 Euro, die Monatsvignette 30 Euro und die 7-Tages-Vignette 15
Euro. Für Motorräder betragen die Preise der Jahresvignette 55
Euro, der 6-Monats-Vignette 30 Euro und der 7-Tages-Vignette 7,50 Euro.
Wichtiger Hinweis: Der Karawankentunnel, der Österreich mit Slowenien
verbindet, ist von der Vignettenpflicht befreit. Die Nutzung muss gesondert
bezahlt werden. Für die Fahrt in Richtung Süden gibt es beim
ADAC das digitale Streckenmautticket. Von Slowenien in Richtung Norden erfolgt
die Zahlung direkt an der Mautstelle Hrušica. Das Ticket für die Einzelfahrt
kostet 7,60 Euro.
Produktangebot
Die slowenische
E-Vignette (E-Vinjeta) ist in allen ADAC Geschäftsstellen erhältlich und sofort
gültig.
Weitere Vignetten
und Streckenmaut-Tickets gibt es in allen ADAC Geschäftsstellen und im Internet
unter www.adac-shop.de sowie telefonisch unter 0 800 5 10 11 12 (kostenfrei,
Mo. - Sa. 8 - 20 Uhr). Die digitalen Vignetten für Österreich sind
nur beim Kauf in den ADAC Geschäftsstellen ab dem gewünschten
Einreisedatum sofort gültig, die 18-Tage-Wartefrist entfällt.
Text / Abbildung: ADAC
SE