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Verpasste Chance: Sachsen-Anhalt wird die Verantwortung für naturnahe Wälder nicht übernehmen

Magdeburg. Der Bund hat Sachsen-Anhalt angeboten, wertvolle Naturschutzflächen unentgeltlich an das Land zu übertragen (3. Tranche des Nationalen Naturerbes). Dieses wollte das Umweltministerium gern annehmen, das Finanzministerium hat diesem Ansinnen jedoch nicht zugestimmt. Diese Entscheidung bedauert Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert sehr:

"Mit vorgeschobenen Argumenten verhindert das Finanzministerium, dass Sachsen-Anhalt als waldarmes Land wertvolle naturnahe Waldflächen übernimmt und damit einen Vermögenszuwachs von 8 bis 11 Millionen verzeichnet. Wir verschenken damit einen Vermögenswert."

"Es handelt sich um ehemals militärisch genutzte Gebiete in Berge und Heidberge, die sich über Jahre zu Refugien der Natur entwickeln konnten. Der Bund hatte die Waldflächen bewirtschaftet. Ein Gutachten zeigt, dass keine unkalkulierbaren Risiken auf uns zugekommen wären."

"Mir ist es wichtig, unserer Verantwortung für unsere Enkelkinder gerecht zu werden. Diese Refugien der Natur zu übernehmen und zu bewahren wäre ein wichtiger Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt gewesen."

"Diese naturnahen Wälder sind von großem Wert für die biologische Vielfalt in Deutschland. Offensichtlich ist es dem Finanzministerium nicht wichtig, die nationale Strategie zur biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt zügig umzusetzen. Mit der Übernahme der beiden Flächen aus der 3. Tranche des Nationalen Naturerbes wären wir einen großen Schritt weiter, 10 % des öffentlichen Waldes der Natur zu überlassen."

Hintergrund
Bei dem sogenannten Nationalen Naturerbe handelt es sich um die unentgeltliche Übertragung wertvoller Naturschutzflächen des Bundes an die Länder oder Dritte wie Naturschutzstiftungen und -vereinigungen, die in den Koalitionsverträgen seit 2005 vereinbart worden ist.

Die Flächen der 3. Tranche sind ehemalige militärisch genutzte Gebiete, die sich über Jahre zu Refugien für die Natur entwickeln konnten und daher von großem Wert für die biologische Vielfalt sind.

Bestandteil der Flächenkulisse der 3. Tranche sind in Sachsen-Anhalt 7 Liegenschaftskomplexe der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) mit einem Flächenumfang von insgesamt 4.630 ha.

2 Liegenschaften - Berge und Heidberge - mit einer Gesamtfläche von 1.410 ha sind dem Land zur unentgeltlichen Übertragung zugeordnet und angeboten worden. Großes Interesse an einer Übernahme dieser beiden Liegenschaften hatte der Landesforstbetrieb bekundet.

Bei den Flächen handelt es sich überwiegend um Waldflächen. Diese sind nach den vorgegebenen naturschutzfachlichen Kriterien über ein entsprechendes Management in einen naturnahen Zustand zu überführen. Nach einem Zeitraum von ca. 30 bis 40 Jahren sind diese Flächen der natürlichen Entwicklung zu überlassen.

Damit hätte die beabsichtigte Flächenübertragung in das Eigentum des Landes - bewirtschaftet und verwaltet durch den Landesforstbetrieb - auch der Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt, bis zu 10 % des öffentlichen Waldes aus der Nutzung zu entlassen, gedient.

Für Sachsen-Anhalt hätte die Übernahme einen Vermögenszuwachs von schätzungsweise 8 bis 11 Millionen Euro bedeutet.

Das Finanzministerium hat zu den Vorhaben seine Zustimmung nicht gegeben.