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Wirtschaftsrat: Doppelbesteuerung durch Abschaffung der Abgeltungssteuer verhindern

Wolfgang Steiger: Abkehr von Abgeltungssteuer bedeutet massiven steuerpolitischen Rückschritt 

Der Wirtschaftsrat der CDU e.V. lehnt Pläne zur Abschaffung der Abgeltungssteuer ab. „Die Abführung der Abgeltungssteuer direkt durch die Banken funktioniert reibungslos und ist eine der größten Steuervereinfachungserfolge der letzten Jahrzehnte. Dieses Rad jetzt wieder zurückzudrehen, wäre ein massiver Rückschritt in die bürokratische Steinzeit. Auf Kapitalanleger wie Finanzverwaltung rollten wieder aufwendige Einzelprüfverfahren zu. Zudem werden die Betriebe mit der Unternehmenssteuer ja bereits belastet. Eine höhere Besteuerung der Dividenden bedeutet also eine Doppelbesteuerung“, erklärt Wolfgang Steiger ( Foto ), Generalsekretär des Wirtschaftsrates.

Die Steuerbürokratie trägt schon heute besonders stark zu den Bürokratielasten für die gesamte Wirtschaft und die Steuerzahler in Deutschland bei. „Alle sollten deshalb ihre Sonntagsreden zum Bürokratieabbau ernster nehmen und nicht immer neue Regelungen erdenken, die die Bemühungen der letzten Jahre zunichtemachen", gibt Wolfgang Steiger zu bedenken. Zumal es de facto ein Märchen sei, dass die 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Soli-Zuschlag und Kirchensteuer ein Steuergeschenk an reiche Bürger seien. „Die Abschaffung der Abgeltungssteuer benachteiligt Sparer und wirkt sich damit auch voll auf niedrige und mittlere Verdiener aus. Berechnungen mehrerer unabhängiger Institute deuten außerdem darauf hin, dass die Abschaffung der Abgeltungssteuer nicht zu Steuermehreinnahmen sondern zu Steuermindereinnahmen führen würde.“

Zudem müsse man anerkennen, dass im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer durch den Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Jahr 2009 diverse Vergünstigungen bei der Besteuerung von Kapitalerträgen wie etwa die eingeschränkte Verlustverrechnung, der Abzug von Werbungskosten und die Spekulationsfristen entfallen sind. „Diese müssten dann konsequenterweise wieder eingeführt werden, um das gleiche Besteuerungsniveau wie vor Einführung der Abgeltungssteuer zu erreichen.“

Der Wirtschaftsrat weist auch auf die ohnehin sehr geringen Erträge aus Sparanlagen und Lebensversicherungen hin. "Die heute historisch niedrigen Zinsen sorgen schon für einen erheblichen Kapitalverzehr. Da sollte der Sparer-Frust nicht noch zusätzlich vergrößert werden, indem man die spärlichen Zinsen noch höher besteuert", unterstrich Wolfgang Steiger.

„Hinzukommt dass Dividenden als Gewinnausschüttungen von Unternehmen, bereits besteuert worden sind“, so Steiger. Ihre erneute Besteuerung mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag erhöhe die Dividendenbesteuerung insgesamt auf stolze 48 Prozent. „Damit nähme Deutschland im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz bei der Besteuerung von Kapitalerträgen ein.“