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Heute im Bundestag : Fortführung der Grenzkontrollen.

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Do., 02. Februar 2017

Übersicht

* Spenden für sieben Parteien
* Sechster Versorgungsbericht vorgelegt
* Einmaleffekte beim Banken-Stresstest
* Digitale Daten bei Internetanbietern
* Fortführung der Grenzkontrollen
* Schengener Informationssystem
* Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen

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Spenden für sieben Parteien
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung


Berlin: (hib/STO) Die CDU hat im Dezember vergangenen Jahres 150.000 Euro von Südwestmetall, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg, sowie 100.000 Euro von der Berenberg Bank, Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG als Spenden entgegengenommen. Wie aus einer Unterrichtung (18/11043) durch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) weiter hervorgeht, erhielt die SPD ebenfalls im vergangenen Dezember von Südwestmetall 60.000 Euro und von der Berenberg Bank 51.000 Euro als Spenden. Zudem spendete Südwestmetall den Angaben zufolge im Dezember 2016 Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP je 110.000 Euro, während die CSU vom Verband der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie 350.000 Euro als Spende bekam.


Ferner spendeten im Dezember vergangenen Jahres Marianne Zubrzycki-Lederhausen der AfD 100.000 Euro und Michael May der MLPD 70.000 Euro. Gemäß Parteiengesetz sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000 Euro übersteigen, dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

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Sechster Versorgungsbericht vorgelegt
Inneres/Unterrichtung


Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/11040) liegt deren sechster Versorgungsbericht vor. Danach ist die Beamten- und Soldatenversorgung des Bundes "nachhaltig finanziert". Dies belegten die Vorausberechnungen des Berichts.


Wie die Bundesregierung erläutert, wird die Tragfähigkeit des Versorgungssystems an der Entwicklung der Versorgungsausgaben gemessen, "die ins Verhältnis zur voraussichtlichen wirtschaftlichen Entwicklung (Versorgungsquote) und den Steuereinnahmen des Bundes (Versorgungs-Steuer-Quote) gesetzt werden". Die nachhaltige Finanzierung werde durch die stabile Entwicklung der Versorgungsquote und der Versorgungs-Steuer-Quote belegt, "und dies, obwohl die Versorgungsausgaben steigen werden".


Im Jahr 2014 betrugen die Versorgungsausgaben des Bundes den Angaben zufolge rund 15,8 Milliarden Euro und werden bis 2050 auf rund 24,6 Milliarden Euro steigen. Der Höchststand werde voraussichtlich in den Jahren um 2040 mit 24,7 Milliarden Euro erreicht. Ursächlich dafür seien insbesondere die an der Entwicklung des Bruttoinlandproduktes (BIP) orientierten angenommenen Bezügeerhöhungen von durchschnittlich jährlich 2,8 Prozent. In dieser Betrachtung unberücksichtigt seien die voraussichtlichen Kostendämpfungendurch die Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" (ab 2032) und "Versorgungsfonds des Bundes" (ab 2020) sowie die Tatsache, dass die Versorgungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens und des Bereichs der Post von der Deutschen Bahn AG und den Postnachfolgeunternehmen mitfinanziert werden.


Zur Finanzierung der Versorgungsausgaben hat der Bund die Sondervermögen "Versorgungsrücklage des Bundes" und "Versorgungsfonds des Bundes" geschaffen, wie in dem Bericht weiter ausgeführt wird. Die Versorgungsrücklage solle in Zeiten der Höchstlast die Versorgungsausgaben des Bundes vorübergehend für einen Zeitraum von 15 Jahren dämpfen. Ende 2015 habe ihr Marktwert rund 9,7 Milliarden Euro betragen und der Marktwert des Versorgungsfonds des Bundes rund 2,3 Milliarden Euro. Mit letzterem Sondervermögen sollten zukünftig dauerhaft die Versorgungsausgaben für die nach dem 31. Dezember 2006 eingestellten Beamten, Richter sowie und Berufssoldaten des Bundes mitfinanziert werden.

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Einmaleffekte beim Banken-Stresstest
Finanzen/Antwort


Berlin: (hib/HLE) Beim Stresstest für europäische Banken können Einmaleffekte ergebniswirksam berücksichtigt werden, auch wenn sie zum Stichtag des Stresstests noch nicht in der Bilanz enthalten waren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/10846) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10593) mit. Bei dem von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) durchgeführten Stresstest 2016 sei von den zuständigen Aufsichtsbehörden die Berücksichtigung solcher Einmaleffekte in 21 Fällen genehmigt worden. Auf Fragen der Abgeordneten, ob die Deutsche Bank nicht anders als andere Banken behandelt worden sei, erklärt die Regierung, dies könne sie nicht überprüfen, da sie keine Kenntnis über die Anerkennungsentscheidungen für die insgesamt 21 Einmaleffekte habe.

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Digitale Daten bei Internetanbietern
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Der Zugang von Polizei und Geheimdiensten zu digitalen Daten bei Internetanbietern innerhalb und außerhalb der Europäischen Union ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10948) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10763). Darin schreibt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern dieser Zugang erleichtert werden sollte, dass die Erhebung von Daten bei Telekommunikations- und Internetdiensteanbietern im In- und Ausland für die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes "von erheblicher Bedeutung" sei. Regelmäßig hingen die Erfolgsaussichten eines Ermittlungsverfahrens von der Möglichkeit der Datenerhebung ab. Dies gelte insbesondere für Straftaten, die durch Nutzung des Internets begangen werden.


In vielen Fällen sei eine Datenerhebung möglich und erfolge im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Zuständigkeiten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes, führt die Bundesregierung weiter aus. Gleichwohl sei es aus ihrer Sicht "nötig, ständig möglicherweise erforderliche Änderungen der Rechtsgrundlagen zu prüfen und zu diskutieren".

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Fortführung der Grenzkontrollen
Inneres/Antwort


Berlin: (hib/STO) Die weitere Dauer der Grenzkontrollen an deutschen Grenzen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (18/10949) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10798). Wie die Bundesregierung darin darlegt, ist ihrer Ansicht nach die Fortführung der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen - in Deutschland an der deutsch-österreichischen Grenze - "derzeit angesichts der Gesamtlage voraussichtlich über Mitte 2017 hinaus erforderlich". Eine Entscheidung über eine Verlängerung werde im Februar getroffen.


Die Europäische Kommission habe "den wirksamen Schutz der Außengrenzen und ein funktionierendes Dublin-System als Voraussetzungen für ein Schengen-System ohne Binnengrenzkontrollen" formuliert, schreibt die Bundesregierung weiter. Eine Erfüllung dieser Voraussetzungen bis Februar sei aus ihrer Sicht unwahrscheinlich. Die zahlreichen Feststellungen und die Auswertungen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex verdeutlichten das "weiterhin vorhandene hohe Migrationspotential auf der Balkanroute und über Österreich nach Deutschland. Die Bundespolizei stelle einen "anhaltend hohen Migrationsdruck auf Europa sowie eine unvermindert fortbestehende Intensität der illegalen Sekundärmigration zwischen den Schengen-Staaten" fest.

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Schengener Informationssystem
Inneres/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/STO) Das Schengener Informationssystem (SIS) ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10962). Wie die Fraktion darin ausführt, ist das SIS "ein zentralisiertes, großes Informationssystem zur Durchführung von Personen- und Sachkontrollen" an den Schengener Außengrenzen, "das der besseren Zusammenarbeit der Strafverfolgungs- und Justizbehörden von 29 europäischen Ländern dienen soll" und in seiner zweiten Generation (SIS II) über neue Funktionen verfügt.


Wissen wollen die Abgeordneten, welche Defizite die Bundesregierung derzeit im Zusammenhang mit der Eingabe von Daten in die Datensysteme der Europäischen Union sieht, "insbesondere bezogen auf das SIS II, das Europol-Informationssystem (EIS) und die Kontaktstellen bei Europol". Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, bis wann die Bundesregierung einen Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission, "der eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der Wirksamkeit des SIS enthält", prüfen und bewerten will.

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Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen
Inneres/Kleine Anfrage


Berlin: (hib/STO) Um den Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen geht es in einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/10960). Darin verweist die Fraktion darauf. dass immer mehr syrischen Schutzsuchenden seit dem Frühjahr 2016 "nur noch ein subsidiärer Schutzstatus statt eines Flüchtlingsstatus nach der Genfer Flüchtlingskonvention" erteilt werde. Nach der Neuregelung des Asylpakets II werde ihnen damit ein Familiennachzug bis zum März 2018 versagt.


Wissen will die Fraktion, wie viele syrische Staatsangehörige derzeit in Deutschland mit welchem Aufenthaltstitel leben. Auch erkundigt sie sich danach, "wie viele Asylanträge von Asylsuchenden aus Syrien und welche diesbezüglichen Asylentscheidungen" es seit 2011 gegeben hat und wie viele Menschen als Familienangehörige anerkannter syrischer Flüchtlinge seit 2011 eingereist sind. Ferner fragt sie unter anderem, mit welcher Zahl nachziehender Familienangehöriger zu syrischen Flüchtlingen mit eine Schutzstatus die Bundesregierung für die kommenden Jahre rechnet.

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Deutscher Bundestag - Do., 02. Februar 2017