Berlin (dts Nachrichtenagentur/MDN) - Das
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verkaufsverbot für
Silvester-Feuerwerk bestätigt. Anträge von Pyrotechnikherstellern und Händlern
sowie eines Käufers, diese Vorschrift vorläufig außer Vollzug zu setzen, wurden
zurückgewiesen. Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit der Entscheidungen sei
eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen
Regelung nicht möglich.
Die deshalb vorzunehmende Folgenabwägung
gehe zulasten der Antragsteller aus. Zwar greife das Überlassungsverbot in
deren Grundrechte ein, der mit der Regelung verfolgte Zweck, eine weitere
Belastung insbesondere der pandemiebedingt stark ausgelasteten Krankenhäuser zu
verhindern, überwiege aber. Erfahrungsgemäß führten Unfälle beim Gebrauch von
Silvester-Feuerwerk zu akut behandlungsbedürftigen Verletzungen.
Niedergelassene Ärzte seien zum
Jahreswechsel in der Regel nicht erreichbar. Die medizinische Versorgung der
Verletzten würde somit das derzeit ohnehin in besonderer Weise in Anspruch
genommene Krankenhauspersonal zusätzlich treffen und die Behandlung der
zahlreichen Covid-19-Patienten potenziell beeinträchtigen, so das
Oberverwaltungsgericht (Beschlüsse vom 28. Dezember 2021 - OVG 6 S 59/21, 60/21
u. 61/21).
Text / Foto: dts