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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi.., 9. Juni 2021

  1. Grünes Licht für Ganztagsbetreuung von Grundschülern
    Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss
  2. Umweltausschuss diskutiert über Insektenschutzgesetz
    Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss
  3. AfD verlangt Gesetz für soziale Gerechtigkeit
    Arbeit und Soziales/Antrag
  4. Grüne fordern Zukunftsprogramm gegen Armut
    Arbeit und Soziales/Antrag
  5. UNHCR-Position zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge
    Auswärtiges/Antwort
  6. Nato-Perspektive für die Ukraine und Georgien
    Auswärtiges/Antwort


01. Grünes Licht für Ganztagsbetreuung von Grundschülern

Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/AW) Ab dem Schuljahr 2026/27 soll stufenweise ein bundesweit gültiger Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Grundschülern eingeführt werden. Der Rechtsanspruch soll zunächst für die erste Klassenstufe gelten und bis 2030 Jahr für Jahr bis zur vierten Klasse ausgeweitet werden. Der Familienausschuss billigte am Mittwoch den entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/29764) ohne Gegenstimmen in geänderter Fassung. Die AfD-, die FDP- und die Linksfraktion enthielten sich der Stimme. Der Bundestag wird am Freitag abschließend über die Gesetzesvorlage beraten und abstimmen.

Zuvor hatte der Ausschuss ebenfalls ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD und der FDP einen Änderungsantrag der Koalition angenommen. Dieser sieht vor, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel für Investitionskosten nicht nur für den Neubau, den Umbau sowie die Sanierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur verwendet werden dürfen, sondern auch für die Ausstattung, soweit damit zusätzliche Betreuungsplätze oder räumliche Kapazitäten geschaffen werden. Zudem wird im Ganztagsfinanzierungsgesetz die Frist zum Erwerb von Anwartschaften auf die Bonusmittel um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.

Zudem verabschiedete der Ausschuss ohne Gegenstimmen bei Enthaltung der AfD, FDP und Linken einen Entschließungsantrag, in dem die Bundesländer aufgefordert werden, die vom Bund bereitgestellte Beteiligung an den jährlichen Betriebsausgaben vollumfänglich an die mit der Umsetzung des Rechtsanspruchs beauftragten Träger weiterleiten. Zudem sollen die Länder gemeinsam mit dem Bund eine Fachkräfteoffensive starten, um den zusätzlichen Bedarf an pädagogischem Betreuungspersonal zu decken.

Zur Realisierung des Rechtsanspruchs stellt der Bund Ländern und Kommunen Investitionshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Darüber hinaus soll er sich auch an den laufenden Betriebskosten beteiligen. Finanziert werden soll dies über eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zugunsten der Länder. So sollen im Jahr 2026 rund 100 Millionen Euro, 2027 rund 340 Millionen Euro, 2028 rund 580 Millionen Euro und 2029 rund 820 Millionen Euro an die Länder fließen. In den Folgejahren rechnet der Bund mit rund 960 Millionen Euro, die an die Länder umverteilt werden sollen.

Die Koalitionsfraktionen verwiesen darauf, dass mit dem Rechtsanspruch die bestehende Lücke in der Ganztagsbetreuung von Kindern geschlossen werde. Die Koalition setze damit eine zentrale Vereinbarung ihres Koalitionsvertrages um. Durch die Verschiebung des ursprünglich bereits ab 2025 geplanten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung und dessen stufenweise Umsetzung räume man Ländern und Kommunen mehr Zeit für die Umsetzung ein. Mit dem verabschiedeten Änderungsantrag habe man zudem weitere Wünsche der Länder erfüllt.

Übereinstimmend begrüßten auch alle Oppositionsfraktionen den Rechtsanspruch. FDP, Linke und Grüne monierten allerdings, dass der Gesetzentwurf keine verbindlichen Vorgaben zur Qualität des Betreuungsangebot mache. Zudem fehle es an einer Fachkräfteoffensive. Dass die Koalition diese Fachkräfteoffensive nun in einem Entschließungsantrag anmahne, zeige deutlich, was im Gesetzentwurf fehle, hieß es aus den Reihen der FDP. Die AfD kritisierte, dass die Betriebskosten trotz Beteiligung des Bundes überwiegend durch die Länder und Kommunen zu tragen seien.



02. Umweltausschuss diskutiert über Insektenschutzgesetz

Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss

Berlin: (hib/CHB) Die Entscheidung über das seit langem geplante Insektenschutzgesetz verzögert sich weiter. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am Mittwoch zwar ausführlich über den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (19/28182) diskutiert, aber noch keine Beschlussempfehlung zur auch als Insektenschutzgesetz bezeichneten Vorlage abgegeben. Dies will der Ausschuss am Freitag in einer Sondersitzung nachholen. Grund dafür ist, dass auf Wunsch der Koalition zunächst das laufende Treffen der Agrarministerkonferenz abgewartet werden soll. Damit wird die Vorlage auch, anders als ursprünglich vorgesehen, noch nicht am Freitag im Bundestagsplenum behandelt.

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion äußerte die Hoffnung, dass das Insektenschutzgesetz trotzdem noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werde. Dabei sei es wichtig, dass die Landwirte einen finanziellen Ausgleich für die durch den Insektenschutz bewirkten wirtschaftlichen Erschwernisse bekämen und dass einzelne Länderregelungen Bestand hätten.

Die Große Koalition quäle sich beim Insektenschutz über die Ziellinie, sagte ein Vertreter der AfD-Fraktion. Er bezeichnete es als nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzentwurf zum dritten Mal von der Tagesordnung des Plenums genommen werde. Der AfD-Abgeordnete kündigte an, seine Fraktion werde den Entwurf ablehnen, und begründete dies unter anderem damit, dass eine Folgenabschätzung für die Landwirtschaft fehle.

Der Gesetzentwurf benenne keine Ziele und lasse offen, ob es um den Schutz der Insektenbiomasse oder der Insektenbiodiversität gehe, bemängelte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Auch lasse er außer Acht, dass es neben der Landwirtschaft noch weitere Ursachen für das Insektensterben gebe.

Als "Mogelpackung" bezeichnete eine Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Gesetzentwurf. Von den guten Ansätzen des 2019 vom Bundeskabinett beschlossenen Aktionsprogramms Insektenschutz sei nichts übriggeblieben. Außerdem sei es inakzeptabel, dass die Entscheidung über den Gesetzentwurf erneut verschoben werde.

Von einem "gut ausgewogenen Paket" sprach hingegen ein Vertreter der SPD-Fraktion, auch wenn er einräumte, dass seine Fraktion sich die eine oder andere Regelung hätte vorstellen können, die noch mehr für den Insektenschutz getan hätte.

Die Redewendung "Was lange währt, wird endlich gut" stimme in diesem Fall nicht, sagte ein Vertreter der Fraktion Die Linke. Der SPD-Fraktion sei zwar dafür zu danken, dass wenigstens einige gute Punkte - etwa der Kampf gegen Lichtverschmutzung - im Gesetzentwurf enthalten seien. Insgesamt sei aber eine große Chance vertan worden.

Grünes Licht gab der Ausschuss für eine andere Vorlage mit längerer Vorgeschichte: Mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen stimmte er für die sogenannte Mantelverordnung (Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung, 19/29636). Gegen die Verordnung, die erstmals bundesweite Regeln für den Umgang mit mineralischen Abfällen aufstellt, votierte die AfD-Fraktion. Die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich.



03. AfD verlangt Gesetz für soziale Gerechtigkeit

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/30403), Lehren aus dem 6. Armuts- und Reichtumsbericht zu ziehen. Darin kritisiert die Fraktion den Umgang der Regierung mit der Berichterstattung. So würde der Bericht nicht, wie vorgeschrieben, in der Mitte, sondern stets am Ende einer Legislaturperiode erscheinen. Dies verhindere eine der Sache angemessene Behandlung im Parlament, heißt es in dem Antrag. Die AfD-Fraktion bezeichnet den Bericht ferner als "Dokument des Scheiterns". Vor allem niedrige Einkommen würden seit Jahren kaum mehr steigen, gleichzeitig gebe es einen starken Zuwachs bei den Vermögen. Der Aufstieg aus unteren sozialen Schichten gelinge immer seltener, was auch die Integrationspolitik der vergangenen Jahre zum Scheitern verurteile, schreiben die Abgeordneten.

Sie verlangen von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die soziale Gerechtigkeit in Deutschland bewahrt beziehungsweise wieder herstellt. Dieser solle unter anderem die Einführung einer verbindlichen Steuer- und Abgabenbremse im Grundgesetz festlegen, die "kalte Progression" beenden, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung absenken und ein existenzsicherndes Rentenniveau sicherstellen. Ferner geht es noch um die Themen Kinderarmut, Zahlung von Grundsicherungsleistungen an EU-Ausländer und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen.



04. Grüne fordern Zukunftsprogramm gegen Armut

Arbeit und Soziales/Antrag

Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (19/30394) ein Zukunftsprogramm gegen Armut, um Teilhabe zu garantieren und den Zusammenhalt zu stärken.

Deutschland sei ein reiches Land, in dem es dennoch seit Jahrzehnten eine soziale Schieflage gebe. Dies betreffe sowohl die Einkommens- als auch die Vermögensverteilung, die Armut und Ungleichheit verfestigten, kritisiert die Fraktion. Die Armutsrisikoquote stagniere seit vielen Jahren auf einem zu hohen Niveau zwischen 15 und 16 Prozent, die Pandemie habe die Situation ärmerer Bevölkerungsgruppen zusätzlich verschärft, heißt es in dem Antrag weiter.

Von der Bundesregierung verlangen die Grünen unter anderem, die Grundsicherung zu einer sanktionsfreien Garantiesicherung weiterzuentwickeln, eine Kindergrundsicherung und einen gesetzlichen Mindestlohn von zwölf Euro pro Stunde einzuführen, die Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung weiterzuentwickeln und Konzepte gegen Altersarmut vorzulegen.



05. UNHCR-Position zur Rückkehr syrischer Flüchtlinge

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR), dass eine großflächige Rückkehr von Flüchtlingen nach Syrien nicht möglich ist, solange die Mindestanforderungen und Parameter des UNHCR für eine freiwillige Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht gegeben sind. Das schreibt sie in der Antwort (19/30210) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/29245), die sich insbesondere nach der menschenrechtliche Situation der Christen in Syrien erkundigt hatte.

Entscheidend sind aus Sicht der Bundesregierung insbesondere der Schutz der Zurückkehrenden vor Verfolgung, die Gewährung von Eigentumsrechten sowie der uneingeschränkte Zugang des UNHCR in allen Teilen Syriens.

Wie die Bundesregierung weiter schreibt, waren 2011 zwischen acht und zehn Prozent der syrischen Bevölkerung Christen (zwischen 1,8 Millionen und 2,2 Millionen). Aktuelle Zahlen zur christlichen Bevölkerung in Syrien lägen ihr ebenso wenig vor wie zu der Frage, wie viele Christen Syrien seit 2011 verlassen hätten, in welche Staaten sie geflüchtet und wie viele seit 2016 nach Syrien zurückgekehrt seien.



06. Nato-Perspektive für die Ukraine und Georgien

Auswärtiges/Antwort

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zu den Beschlüssen des Nato-Gipfels von Bukarest im Jahre 2008, in denen der Ukraine und Georgien eine zeitlich nicht näher spezifizierte Nato-Mitgliedschaft in Aussicht gestellt wurde. Wie sie in der Antwort (19/30180) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/28998) schreibt, sehe sie derzeit für grundsätzliche Veränderungen im Nato-Ukraine-Verhältnis keinen Anlass.

Im Mittelpunkt der Bemühungen der Bundesregierung stünden derzeit die Verbesserung der Sicherheitslage in Übereinstimmung mit den Minsker Abkommen und die Durchführung von Reformen im ukrainischen Sicherheitssektor.

Wie es in der Antwort weiter heißt, engagiere sich die Bundesregierung seit Jahren intensiv auf allen Ebenen und insbesondere im Rahmen des Normandie-Formats (Deutschland, Frankreich, Russland, Ukraine) dafür, eine friedliche Lösung des Konflikts in der Ostukraine herbeizuführen und die vollständige Souveränität, territoriale Integrität und Unabhängigkeit der Ukraine wiederherzustellen.

Grundlage des deutschen Engagements blieben die Minsker Abkommen, insbesondere das Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Minsker Vereinbarungen von 2014 und 2015, in denen sich Russland und die Ukraine auf einen verbindlichen Plan geeinigt hätten.

In Folge des Pariser Gipfels Ende 2019 seien eine Verständigung auf Begleitmaßnahmen zur Bekräftigung der Waffenruhe zum 27. Juli 2020 sowie zwei Gefangenenaustausche zwischen der Ukraine und Russland am 29. Dezember 2019 und am 16. April 2020 gelungen. Weitere Maßnahmen aus den Pariser Gipfelschlussfolgerungen wie Entminung, Entflechtung sowie die Öffnung weiterer Übergangspunkte müssten noch umgesetzt werden. Dies scheitert nach Einschätzung der Bundesregierung vor allem an der Blockadehaltung Russlands.