Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung soll nach dem Willen der FDP-Fraktion alle Studien, die zu mehr als 50 Prozent aus Steuermitteln finanziert wurden und nicht sicherheitsrelevant sind, als "Open Data" einstufen und der Öffentlichkeit damit frei zugänglich machen. Auch soll die Regierung definieren, "was sicherheitsrelevante Studien sind und welche Studien im Umkehrschluss Open Data sind"; fordert die Fraktion in einem Antrag (19/30347), der am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll die Bundesregierung zudem eine Plattform schaffen, "über die alle interessierten Kreise auf die vollständige Auflistung der staatlich beauftragten Studien und mindestens auf eine Weiterleitung zu den Studien selbst zugreifen können".
In der Vorlage führt die Fraktion aus, dass die Bundesregierung große Summen für die Erstellung wissenschaftlicher Studien zu vielen politischen Themenfeldern ausgebe. Große Teile der Studien, die nicht für das Staatswohl oder für Funktionalität und Sicherheit der Staatsorgane wie Bundeskriminalamt, Bundeswehr oder Geheimdienste wichtig gewesen seien, seien nicht nach ihrer Fertigstellung veröffentlicht worden oder nicht zur Veröffentlichung vorgesehen. Art und Inhalt der Studien seien indes Teil des politischen Handelns und müssten darum für den Bürger nachvollziehbar, kontrollierbar und vor allem nutzbar sein.
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung hat ihren siebten Bericht über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in Deutschland vorgelegt. In dem fast 400 Seiten starken Bericht werden die wichtigsten Entwicklungen und Eckdaten sowie die gesetzlichen Änderungen dargestellt, wie aus der Unterrichtung (19/30300) der Bundesregierung hervorgeht.
Eingeführt wurde die soziale Pflegeversicherung (SPV) 1995. Der siebte Pflegebericht umfasst den Zeitraum von Anfang 2016 bis Ende 2019. Aufgrund der hohen Arbeitsbelastung einiger Institutionen ist die Frist zur Vorlage des Berichts bis 2021 verlängert worden.
Wie aus dem Bericht hervorgeht, waren 2019 in der sozialen Pflegeversicherung rund 73,3 Millionen Menschen versichert, das entspricht knapp 89 Prozent der Bevölkerung. Hinzu kamen rund 9,2 Millionen Versicherte oder etwa elf Prozent der Bevölkerung, die privat kranken- und pflegeversichert sind. Die Zahl der Versicherten in der SPV ist den Angaben zufolge in den vergangenen vier Jahren um etwa zwei Millionen gestiegen.
Bei Einführung der SPV 1995 nahmen etwa 1,06 Millionen Menschen die Leistungen in Anspruch. Ende 2015 waren rund 2,67 Millionen Menschen leistungsberechtigt. Mit der Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und der damit einhergehenden höheren Zahl von Anspruchsberechtigten galten 2019 rund vier Millionen Menschen als pflegebedürftig.
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung ist nach eigenen Angaben bestrebt, das Regierungshandeln transparent und für die Bürger nachvollziehbar zu gestalten. So würden Gesetz- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen seien, sowie die beschlossenen Gesetzentwürfe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, heißt es in der Antwort (19/30136) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/29006) der Linksfraktion.
Die Fragesteller hätten eine Vielzahl identischer Anfragen zu Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebung und der Detailtiefe einzelner Fragen erreicht. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Entwürfe und Stellungnahmen auf den Internetseiten der Ressorts Genüge getan sei.
Berlin: (hib/PK) Mit Impfzubehör befasst sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/30216). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung Kenntnisse über die tatsächlich vorhandenen Bestände von Impfzubehör hat.
Berlin: (hib/PK) Mit Lebend-Lungenspenden für Corona-Patienten befasst sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/30199). Laut Medienberichten sei es Medizinern in Japan gelungen, das Lungengewebe eines Lebendspenders auf eine Patientin zu übertragen, deren Lungengewebe durch eine Covid-19-bedingte Pneumonie zunehmend lebensbedrohliche Schäden aufgewiesen habe. Die Abgeordneten wollen wissen, wie die Bundesregierung diese Behandlung einschätzt.