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Bundesrat äußert sich zum geplanten Verbot des Kükentötens

1001. Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021

Der Bundesrat hat sich am 5. März 2021 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung befasst, das routinemäßige Kükentöten aus ökonomischen Gründen ab dem nächsten Jahr zu verbieten und dieses Verbot im Tierschutzgesetz festzuschreiben. Der Regierungsentwurf sieht zudem vor, ab 2024 das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag zu verbieten, z.B. nach Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung.

Keine Praxistauglichkeit

In seiner Stellungnahme begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Ziel des Regierungsentwurfs, stellt allerdings fest, dass für das geplante Tötungsverbot schmerzempfindlicher Embryonen ab dem siebten Bruttag nach heutigem Stand der Technik weder Praxistauglichkeit gegeben sei, noch Marktreife der Verfahren sichergestellt werden könne. Zudem fordert er konkrete Vorgaben zur Aufzucht von Bruderhähnen, die durch attraktive Förderangeboten unterlegt sind.

Die Bundesregierung solle auch auf EU-Ebene auf ein Verbot des Kükentötens und die Etablierung von Zweinutzungslinien hinwirken, um die Wettbewerbsfähigkeit der unter höheren Tierschutzvorgaben wirtschaftenden Betriebe zu sichern.

Ausweitung des Verbots

Mit Blick auf das in Artikel 20a GG normierte Staatsziel Tierschutz solle sich ein künftiges Verbot zur Tötung männlicher Küken auf alle aus Tierschutzsicht relevanten Fälle erstrecken. Es dürfe daher nicht nur auf bestimmte Zuchtlinien beschränkt bleiben, die auf eine hohe Legeleistung spezialisiert sind - sogenannte Gebrauchshühnerrassen. Vielmehr sollten auch männliche Küken aus anderen Hühnerrassen, für die es am Markt im Einzelfall ebenfalls keine Absatzmöglichkeit geben kann, in den Schutzbereich der neuen Verbotsnorm fallen.

Verwertung für Tierparks

Da insbesondere für Tierparks und Wildtierauffangstationen Küken ein wichtiges Futtermittel seien, fordert der Bundesrat einen Erlaubnisvorbehalt, Küken zu Futterzwecken zu töten - dies stelle einen vernünftigen Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes dar: Tierschutzethisch wäre es nicht sinnvoll, wenn hierfür andere Tiere aufgezogen und zum Zwecke der Verfütterung getötet werden müssen, obwohl männliche Küken aus Legelinien zur Verfügung stehen könnten.

Entscheidung liegt beim Bundestag

Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet, die dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann beide Dokumente zusammen mit ihrem Entwurf dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, befasst sich der Bundesrat dann noch einmal abschließend damit.