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Reise-News: Litauen: Reise- und Sicherheitshinweise

Donnerstag, den 28. Januar 2021

Aktuelles (Einreise, Beschränkungen im Land)

Reisende aus Deutschland unterliegen einer Test- und Quarantänepflicht in Litauen. Dies gilt auch für Reisende aus EU-Staaten, die als „rote oder graue Zonen“ eingestuft sind.

Die Einstufung nimmt die litauische Regierung auf Grundlage der Werte des ECDC immer freitags vor, die Neueinstufung gilt ab dem darauf folgenden Montag. Die entsprechende Länderliste wird meist zeitverzögert montags/dienstags auch auf Englisch veröffentlicht.

Ist eine Quarantäne verpflichtend, gilt folgendes:

Die Quarantäne dauert grundsätzlich 14 Tage, kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem 10. Tag allerdings verkürzt werden. Zusätzlich muss ein negatives PCR-Testergebnis von einem bei Einreise höchstens 48 Stunden alten PCR-Test vorliegen. Alternativ zum Test vor Einreise besteht die Möglichkeit, sich innerhalb von 24 Stunden nach Einreise unter der Rufnummer 1808 zur Testabnahme in Litauen zu registrieren oder den Test innerhalb dieser Zeit in einem privaten Labor in Litauen abnehmen zu lassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach 10 Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Für Reisende, die in den vergangenen drei Monaten an COVID-19 erkrankt und inzwischen genesen sind, ist mit ärztlichem Attest eine Befreiung von der Quarantäne vorgesehen. Der entsprechende Nachweis des Arztes ist mit Übersetzung ins Englische, Russische oder Litauische vorzulegen. Die Befreiung von der Quarantänepflicht gilt auch für Personen, die in den vergangenen 90 Tagen bereits zwei Impfdosen erhalten haben und dies entsprechend belegen können.

Beschränkungen im Land

Bis zunächst 28. Februar 2021 gilt in Litauen ein landesweiter Lockdown.

Es gibt Beschränkungen für Reisen zwischen den Gemeinden des Landes. Das Verlassen von Gemeinden ist nur aus beruflichen Gründen, zur An- und Abreise von Flug- und Seehäfen sowie Busstationen, zur dringenden Pflege von Angehörigen, sowie bei Tod eines nahen Verwandten gestattet. Weitere Ausnahmen sind möglich, sollten aber vorab mit der örtlichen Polizei (Tel: +370-700-60000) geklärt werden. Straßenkontrollen werden in diesem Zeitraum durch Polizei und weitere Ordnungsbehörden zur Durchsetzung der Beschränkungen durchgeführt.

Alle Einwohner sind aufgerufen das Haus nur wenn nötig zu verlassen. Treffen mit Personen aus anderen Haushalten sind mit Ausnahme von Spaziergängen im Freien zu zweit, bis einschließlich 28. Februar 2021 untersagt.

Restaurants dürfen nur noch außer-Haus-Verkauf anbieten. Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und Apotheken bleiben geöffnet, müssen aber eine Mindestfläche von 15 m² je Kunde sicherstellen. Alle anderen Geschäfte und Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.