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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 16. September 2020

  1. Auf den Lehrer kommt es an
  2. Beitrag von Dieter Nuhr auf DFG-Seite
  3. Zielvorstellungen beim Digitalpakt Schule
  4. Auswirkungen einer möglichen Insolvenzwelle


01. Auf den Lehrer kommt es an

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antrag

Berlin: (hib/ROL) Die AfD-Fraktion fordert eine nachhaltige Aufwertung des Schulwesens statt einer weiteren Ökonomisierung. Die Bundesregierung soll gemeinsam mit den Kultusministern darauf hinwirken, dass eine konstante Ausbildung und Einstellung einer ausreichenden Zahl von Lehrern Reserven schafft, die eine Verkleinerung der Klassen ermöglichen und die zukünftige, demografisch oder krisenhaft bedingte Engpässe vermeidet. Dafür setzt sich die Fraktion in einem Antrag (19/22456) ein. Zudem soll gemeinsam mit den Kultusministern ein dauerhafter Finanzierungsplan erarbeitet werden, um die Qualität der Schulgebäude, der sanitären Anlagen sowie der Schwimm- und Turnhallen in den Ländern kontinuierlich zu gewährleisten und mehr und neue Räume und Gebäude zu schaffen, die möglichst zeitnah eine Verkleinerung der Klassen ermöglichen, so dass auch im Falle anhaltender oder wiederkehrender Eindämmungsmaßnahmen ein normaler Regelunterricht für alle Schüler durchgeführt werden kann.

Ferner sollen die Länder dabei unterstützt werden, zukünftige, flächendeckende Schulschließungen zu verhindern. Dazu gehören nach Ansicht der AfD auch geeignete Forschungsprogramme, die die bisherigen Erfahrungen auswerten, um daraus präventive Handlungsempfehlungen für die Zukunft abzuleiten.

Die AfD unterstreicht, dass das Bildungswesen eines der am schwersten vom Shutdown betroffenen Bereiche gewesen sei. Insbesondere für Grundschüler bedeute dies einen Rückstand, der bei dem Erwerb der Kulturtechniken Lesen, Schreiben und Rechnen kaum noch aufzuholen sei. Daran hätte auch der zwischen Bund und Ländern geschlossene "Digitalpakt" nichts ändern können. Bereits zu Beginn der Krise habe sich gezeigt, dass der internetbasierte Unterricht nicht funktioniert habe; Schulen, Lehrer und Eltern innerhalb kürzester Zeit an ihre Grenzen gestoßen seien. Es sei ein Trugschluss zu glauben, dass bei einer weiter fortgeschrittenen Umsetzung des Digitalpakts die Situation eine wesentlich bessere gewesen wäre. Vor allem für jüngere Schüler und Schüler aus bildungsfernen Haushalten sei die persönliche Zuwendung und Nähe des Lehrers offenbar nicht durch computergestützte Medien ersetzbar, wie die ersten wissenschaftlichen Untersuchungen der Auswirkungen flächendeckender Schulschließungen zeigen würden.



02. Beitrag von Dieter Nuhr auf DFG-Seite

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Anja Karliczek (CDU), Bundesministerin für Bildung und Forschung, hat sich am 5. August 2020 telefonisch mit der Präsidentin der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) über den Sachverhalt - die zwischenzeitliche Löschung des Beitrages des Kabarettisten Dieter Nuhr auf der DFG-Seite im Internet - ausgetauscht. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22025) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/21694) zur Löschung des Beitrags deutlich. Zudem habe die Bundesregierung die Debatten in den Sozialen Medien sowie die allgemeine Medienberichterstattung hierzu und in der Folge die von der DFG in diesem Zusammenhang veröffentlichten Erklärungen vom 4. und 6. August 2020 zur Kenntnis genommen. Verwiesen wird außerdem auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage 96 des Abgeordneten Peterka auf Drucksache 19/21762.

Die AfD hatte in ihrer Kleinen Anfrage darauf hingewiesen, dass die DFG zu ihrem 100. Jahrestag der Gründung eine Audiobotschaft des Kabarettisten Dieter Nuhr erbeten habe. Als die DFG den Beitrag "Für das Wissen" am 30. Juli 2020 auch via Twitter veröffentlichte, habe sich scharfe Kritik erhoben und die DFG hatte daraufhin den Beitrag zwischenzeitig vom Netz genommen. Für die AfD-Fraktion stellt sich die Frage, ob damit die in der Verfassung verbürgten Grundrechte auf Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit gewahrt worden seien und die DFG ihre eigene "Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis", die die DFG 1998 als Kodex veröffentlicht hat, missachtete habe.



03. Zielvorstellungen beim Digitalpakt Schule

Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung/Antwort

Berlin: (hib/ROL) Die Bundesregierung bemisst den Erfolg des Digitalpakts Schule nicht am Mittelabfluss. Lehrkräfte und -inhalte ließen sich nicht durch Investitionen in digitale Technik ersetzen. Bildung werde insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen durch pädagogische und fachliche Kompetenz und Engagement der Lehrkräfte im schulischen Unterricht vermittelt. Das macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22033) auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/21714) deutlich. Die am Mittelabfluss ablesbaren Investitionen in digitale Bildungsinfrastrukturen könnten daher nur Voraussetzung, aber kein Maßstab für den Erfolg des Digitalpakts Schule sein.

Das Grundgesetz erlaube der Bundesregierung über Finanzhilfen im Bildungsbereich hinaus keine inhaltliche Einwirkung auf die Schulpolitik der Länder. Der Digitalpakt Schule sei jedoch von Bund und Ländern sowohl ausweislich der Präambel als auch der regelmäßigen Berichtspflichten mit den inhaltlichen Zielen der von der Kultusministerkonferenz 2016 beschlossenen Strategie "Bildung in der digitalen Welt" verknüpft.

Die FDP hatte daraufhin gewiesen, dass mit der Einigung auf den Digitalpakt Schule im Mai 2019 sich Bund und Länder darauf verständigt hätten, Schulen in Deutschland bis 2024 mit besserer digitaler Infrastruktur auszustatten und dafür bis zu 5,55 Milliarden Euro zu investieren. Laut einer Umfrage des Magazins "Focus" sei an allen Kultusministerien der Länder bislang rund 125 Millionen Euro bewilligt worden, also nur 2,5 Prozent. Die Kosten für die beantragten Projekte würden sich auf rund 284 Millionen Euro belaufen, was 5,7 Prozent entspreche.



04. Auswirkungen einer möglichen Insolvenzwelle

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Die Schwere der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Wirtschaftsgeschehen lässt der Bundesregierung zufolge erwarten, dass auch die Zahl der Insolvenzen steigen wird. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/21966) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21664). Dass ein deutlicher Anstieg bislang habe vermieden werden können, sei auf die umfassenden Hilfsangebote - darunter die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht - zurückzuführen, die den Unternehmen zugänglich gemacht worden seien. Angesichts der Vielfalt der Stützungsmaßnahmen und ihrer unterschiedlichen und ineinandergreifenden Wirkweisen sowie des schwer prognostizierbaren zukünftigen Konjunkturverlaufs seien die Auswirkungen des Auslaufens eines Elements dieses Gesamtpakets zur Stabilisierung der Wirtschaft schwer zu ermitteln, schreibt die Bundesregierung weiter. Ein Auslaufen der Aussetzung der Insolvenzantragspflichten müsse folglich nicht zwangsläufig eine "Insolvenzwelle" nach sich ziehen. Zudem plane die Bundesregierung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für überschuldete, nicht aber für zahlungsunfähige Unternehmen zu verlängern.