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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 14. September 2020

  1. Arbeitszeiterfassung: Ein Urteil, viele Interpretationen
  2. Eintrag von Plastikabfällen ins Mekong-Becken soll überwacht werden
  3. AfD fragt nach Korrekturbitten des BfJ


01. Arbeitszeiterfassung: Ein Urteil, viele Interpretationen

Arbeit und Soziales/Ausschuss

Berlin: (hib/CHE) Eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber, jede Arbeitsstunde der Beschäftigten zu erfassen, wird von Arbeitgeber-Vertretern skeptisch bewertet. Das wurde in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) befürwortet dagegen die von den Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitszeitrechts gemäß den Vorgaben eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Mai 2019. Ein von der AfD-Fraktion eingebrachter Gesetzentwurf zur Änderung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes wurde von Arbeitgeberseite als nicht praxistauglich bewertet.

Gegenstand der Anhörung war zum einen ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion (19/1841). Mit diesem will die Fraktion unter anderem erreichen, die Unterscheidung zwischen Befristungen mit und ohne Sachgrund aufzuheben und durch eine generelle Regelung zu ersetzen, die eine befristete Anstellung für maximal 24 Monate erlaubt. Die Sachverständigen äußerten sich ebenso zu zwei Anträgen von Linken und Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag (19/17134) das Arbeitszeitgesetz gemäß des EuGH-Urteils so zu ergänzen, dass es Arbeitgeber verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit taggenau aufzuzeichnen. Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/20585), das Urteil des EuGH umzusetzen und den Beschäftigten mehr Einfluss auf Dauer, Lage und Ort ihrer Arbeit zu ermöglichen.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) betonte in ihrer Stellungnahme: "Notwendig ist die Verhinderung neuer und die Begrenzung, besser noch die Abschaffung, alter Bürokratie. Daher gehen die Anträge der Grünen und Linken und der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zum Befristungsrecht in die falsche Richtung." Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) schrieb, es existiere bereits nach der derzeitigen Rechtslage ein "umfassender Rechtsrahmen" zur Aufzeichnung von Arbeitszeiten. Der Professor für Arbeitsrecht an der Helmut Schmidt Universität Hamburg, Hans Hanau, stellte fest, die Anträge beruhten auf einem "weit verbreiteten Missverständnis". Das Urteil werde ganz überwiegend so verstanden, als habe der EuGH die flächendeckende Einführung von Systemen zur Aufzeichnung der Arbeitszeit angeordnet. "Tatsächlich kommt dieser Begriff jedoch in der Entscheidungsbegründung kein einziges Mal vor. Es ist lediglich vom Messen beziehungsweise dem Feststellen der Arbeitszeit die Rede", schrieb Hanau in seiner Stellungnahme. Dieser Unterschied sei "elementar".

Der DGB befürwortete dagegen eine gesetzliche Anpassung und schrieb: "Eine korrekte Umsetzung der EuGH-Entscheidung setzt neben einer generellen Zeiterfassungspflicht für alle Arbeitgeber auch die Umsetzung der Vorgaben der Objektivität, Verlässlichkeit und Zugänglichkeit voraus." Johanna Wenckebach vom Hugo Sinzheimer Institut für Arbeits- und Sozialrecht betonte in ihrer Stellungnahme: "Die Begrenzung von Arbeitszeit dient dem Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Hier sind Arbeitgeber aufgrund des EuGH-Urteils bereits jetzt in der Pflicht. Ohne eine Erfassung der Arbeitszeit, für die der EuGH klare Vorgaben gemacht hat, können Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nachkommen." Frank Bayreuther, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Passau, sprach sich in seiner Stellungnahme ebenfalls für gesetzliche Änderungen aus: Es genüge nicht, ein Zeiterfassungssystem einzurichten, mit dem die Arbeitszeit gemessen werden kann, ohne den Arbeitgeber dazu anzuhalten, dass das System auch genutzt wird. "Würde so verfahren, wäre es der Entscheidung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überlassen, ob diese von dem ihnen angebotenen System Gebrauch machen wollen oder nicht." Laut Bayreuther weisen die Vorgaben des EuGH "klar auf eine abstrakte Erfassungspflicht" hin.



02. Eintrag von Plastikabfällen ins Mekong-Becken soll überwacht werden

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antwort

Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung fördert die Mekong River Commission (MRC) seit 1995 im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit dem Ziel, im unteren Mekong-Becken Wasser und damit verbundene weitere Ressourcen nachhaltig zu bewirtschaften sowie diese Ressourcen für die Minderung von Armut einzusetzen. Diese Strategie werde alle fünf Jahre neu aufgelegt, um sie an die veränderten politischen, Umwelt- und technischen Rahmenbedingungen anzupassen, schreibt sie in einer Antwort (19/22128) auf eine Kleine Anfrage (19/21547) der AfD-Fraktion. Derzeit werde eine Methodologie zur Überwachung der Plastikabfalleinträge in den Mekong in den Mitgliedstaaten entwickelt. Im Rahmen der neuen Entwicklungsstrategie 2021 bis 2030 habe die MRC 250.000 Euro zur verstärkten Überwachung von Plastikabfällen für ein Drei-Jahres-Projekt bereitgestellt.

Die Staats- und Regierungschefs der MRC-Mitgliedsländer und der Geber hätten sich im Jahr 2014 darauf geeinigt, dass die MRC bis zum Jahr 2030 finanziell selbsttragend werden solle, heißt es in der Antwort weiter. Seitdem hätten die Mitgliedstaaten ihre finanziellen Beiträge zur MRC dementsprechend erhöht und die Geber ihre Beiträge entsprechend verringert.



03. AfD fragt nach Korrekturbitten des BfJ

Recht und Verbraucherschutz/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion möchte von der Bundesregierung erfahren, ob, und wenn ja, aus welchen Anlässen das Bundesamt für Justiz (BfJ) im Oktober 2019 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Auch erkundigt sie sich in der Kleinen Anfrage (19/22155) danach, aus welchen Anlässen das BfJ im Oktober 2019 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von Berichterstattungen habe ersuchen lassen. Abschließend wollen die Fragesteller wissen, welche Stelle für Korrekturbitten des BfJ an Medien zuständig ist. Die Anfrage ist eine weitere Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7472.