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Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mo., 14. September 2020

  1. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament erschienen
  2. AfD will kulturelle Identität in Entwicklungsländern fördern
  3. Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat
  4. Auswirkungen von Paragraf 219a
  5. Patentrecht im Bereich der Biotechnologie


01. Aktuelle Ausgabe von Das Parlament erschienen

Bundestagsnachrichten/Bericht

Berlin: (hib/SCR) Die heute erschienene Ausgabe der vom Deutschen Bundestag herausgegebenen Wochenzeitung "Das Parlament" widmet sich den Folgen des Giftanschlags auf den russischen Oppositionspolitiker Alexej Nawalny. Im Interview der Woche fordert der CDU-Außenexperte Roderich Kiesewetter die Rückkehr zu einer wertegebundenen Realpolitik im Verhältnis zu Russland. "Im Fall Nawalny ist keine Stimme der Verurteilung, keine Forderung nach Aufklärung zu vernehmen, woraus sich schließen lässt, dass der russischen Führung derartige Taten zumindest gelegen kommen", sagte der Unionspolitiker. "Ein solches Russland ist kein Partner für uns."

Zudem blickt die Redaktion nach Belarus. Im Hintergrund geht es um die aktuelle Situation nach der umstrittenen Wiederwahl von Machthaber Alexander Lukaschenko sowie das Potential des gewaltfreien Widerstands gegen ein brutales Regime.

Das E-Paper von "Das Parlament" ist kostenfrei im Netz abrufbar: http://epaper.das-parlament.de/2020/38/index.html

Mit dem Thema "Parlamentarismus" befasst sich die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Beilage "Aus Politik und Zeitgeschichte". Die Ausgabe ist kostenfrei im Netz abrufbar: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/315251/parlamentarismus



02. AfD will kulturelle Identität in Entwicklungsländern fördern

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Antrag

Berlin: (hib/JOH) Die AfD-Fraktion will die Förderung von kulturellen Identitäten zum Zwecke des Zusammenhalts von Gesellschaften zu einem strategischen Ziel deutscher Entwicklungszusammenarbeit machen. Insbesondere die Gesellschaften Afrikas litten unter den Folgen einer schwach ausgeprägten kulturellen Identität, "oftmals hervorgerufen durch eine enorme sprachliche Vielfalt in ihren Ländern", schreiben die Abgeordneten in einem Antrag (19/22196), den der Bundestag am 10. September im vereinfachten Verfahren an den Entwicklungsausschuss überwiesen hat. Die Abgeordneten verweisen darauf, dass auch die Afrikanische Union laut der von ihr verabschiedeten Agenda 2063 bestrebt sei, die kulturelle Identität zu stärken, indem nationale Sprachen gefördert würden.



03. Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Unabhängig von der Einstellung der neuen Ermittlungen zum Oktoberfest-Attentat vom 26. September 1980 durch den Generalbundesanwalt (GBA) bleibt die Beobachtung des gewaltorientierten Rechtsextremismus von besonderer Bedeutung. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/22142) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/21808). Die Aufdeckung und Bekämpfung rechtsterroristischer Aktivitäten gehöre zu den höchst priorisierten Aufgaben der Sicherheitsbehörden des Bundes.

In seiner Einstellungsverfügung vom 6. Juli 2020 habe der GBA festgestellt, dass der Anschlag maßgeblich politisch motiviert war und das Attentat als rechtsextremistische Tat zu bewerten ist, heißt es weiter. Erfolgversprechende weitere Ermittlungsansätze seien nach Auffassung des GBA derzeit nicht erkennbar. Schlussfolgerungen auf ein Netzwerk und Strukturen hinter der Tat ergäben sich vor diesem Hintergrund derzeit nicht. Gegenstand der jetzt abgeschlossenen Ermittlungen durch den GBA sei die Sachverhaltsaufklärung und nicht die Behandlung und die Sicherung von Beweismitteln und der Umgang mit der Akteneinsicht in den vorherigen Ermittlungsverfahren gewesen, schreibt die Bundesregierung weiter. Daraus könnten keine politischen Schlüsse gezogen werden.

Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, steht der Antwort zufolge bei Bedarf auch Betroffenen des Anschlags auf das Oktoberfest als Ansprechpartner zur Verfügung. Das zum 1. Januar 2024 in Kraft tretende neue Vierzehnten Buch Sozialgesetzbuch mit einem klar strukturierten Regelwerk zur Sozialen Entschädigung werde auch diesen Betroffenen zu Gute kommen.



04. Auswirkungen von Paragraf 219a

Recht und Verbraucherschutz/Antwort

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung ist es ein großes Anliegen, dass Schwangerschaftsberatung, Sexualaufklärung und Familienplanung ungehindert und sicher in Anspruch genommen werden kann. Das schreibt das Bundesjustizministerium namens der Bundesregierung in der Antwort (19/22143) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/21813) zu Auswirkungen des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches (Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft). Dies beinhalte auch die Möglichkeit einer niedrigschwelligen Beratung für schwangere Frauen, die sich in besonderen Notlagen befinden. Gerade für diese belasteten Frauen müsse ein freier, sicherer und diskriminierungsfreier Zugang zur Schwangerschaftsberatung gewährleistet werden.

Weiter heißt es in der Antwort, der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sei in erster Linie durch das Polizei- und Ordnungsrecht zu gewährleisten, für das grundsätzlich die Länder zuständig seien. Daten über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren wegen Paragraf 219a gegen Schwangerschaftsberatungsstellen sowie gegen Kliniken und gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, ließen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik und der Strafverfolgungsstatistik nicht entnehmen. Die Bundesregierung erhalte bisweilen Hinweise aus der Presse oder von Trägern der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen über Drohungen und Beleidigungen gegen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Konkrete zahlenmäßige Erkenntnisse dazu lägen der Bundesregierung nicht vor.



05. Patentrecht im Bereich der Biotechnologie

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung

Berlin: (hib/MWO) Der vierte Bericht über die Auswirkungen des Patentrechts im Bereich der Biotechnologie ist Thema einer Unterrichtung der Bundesregierung (19/22255). Darin geht es unter anderem um Auswirkungen im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung. Die Berichte gehen auf einen Bundestagsbeschluss mit dem Titel "Keine Patentierung von konventionell gezüchteten landwirtschaftlichen Nutztieren und Nutzpflanzen" vom Februar 2012 zurück. Wie es eingangs heißt, stellt auch der vierte Bericht für den Beobachtungszeitraum 2018/2019 die Ergebnisse des vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung und dem Bundessortenamt aufgebauten und durchgeführten Biopatent-Monitorings dar. Das Monitoring erfasse die beim Deutschen Patent- und Markenamt und beim Europäischen Patentamt eingegangenen Patentanmeldungen und die von diesen Ämtern erteilten Patente.

Dem Bericht zufolge ist das Aufkommen der vom Monitoring erfassten, für die Landwirtschaft relevanten Biopatente eher gering, wenn man die Zahlen des Biopatent-Monitorings in Relation zur Gesamtzahl der Patentanmeldungen beziehungsweise der Patenterteilungen in diesen Jahren setzt. Von den erfassten Patenten und Patentanmeldungen für den Bereich Nutzpflanzen seien im Jahr 2018 bei beiden Ämtern insgesamt 99 erteilte Patente und Patentanmeldungen als beobachtungswürdig eingestuft worden, 2019 seien es 116 erteilte Patente und Patentanmeldungen gewesen. Im Bereich Nutztiere seien 2018 bei beiden Ämtern insgesamt sieben erteilte Patente und Patentanmeldungen und 2019 neun erteilte Patente und Patentanmeldungen als beobachtungswürdig eingestuft worden. Patentanmeldungen und erteilte Patente seien als beobachtungswürdig eingestuft worden, heißt es zur Erläuterung, wenn die Möglichkeit eines Patentierungsverbots nach dem Patentgesetz besteht.