Donnerstag, den 28. Mai 2020
Mit der 6. Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung
des neuartigen Coronavirus sind Besuche in Krankenhäusern ab dem 28. Mai 2020
wieder möglich. Allerdings sind die Krankenhäuser verpflichtet, strenge Regeln für
Besucherinnen und Besucher umzusetzen. Dies dient dem Schutz aller, ermöglicht
aber auch, dass unsere Patientinnen und Patienten wieder in eingeschränkter Form
Besuch empfangen können.
Hier in kompakter Form die Regelungen, mit denen das Klinikum Magdeburg die
gesetzlichen Vorgaben ab dem 28. Mai 2020 umsetzen wird:
1. Zugangsbeschränkungen:
Der Zugang zu unseren Gebäuden ist für Besucherinnen und Besucher nur über den
Haupteingang möglich. Hier werden sie zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Bitte
haben Sie Verständnis, dass Besucher mit grippeähnlichen Symptomen das Klinikum
Magdeburg weiterhin nicht betreten dürfen. Des Weiteren werden die Besucher hier
am Haupteingang darauf hingewiesen, dass in allen Bereichen des Klinikums
Magdeburg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
2. Besuchszeiten:
Um Wartezeiten am Haupteingang zu vermeiden, werden die Besuchszeiten im
Klinikum Magdeburg auf die einzelnen Bettenhäuser wie folgt aufgeteilt:
- Haus A: 13.00 bis 15.00 Uhr
- Haus C: 15.00 bis 17.00 Uhr
- Haus B, Haus D, ITS: 17.00 bis 19.00 Uhr.
Die Besuchszeit sollte nicht länger als eine Stunde andauern.
Bitte beachten Sie, dass die generelle Besuchszeit pro Tag um 19 Uhr endet.
Patienten in Mehrbettzimmern werden gebeten, die Besuche wenn möglich
abzusprechen.
3. Anzahl der Besucher:
Jeder Patient kann pro Tag einen Besucher empfangen. Patienten dürfen jedoch
nicht von Kindern unter 16 Jahren besucht werden.
4. Besuchsregister:
Jede Besucherin und jeder Besucher muss laut den gesetzlichen Vorgaben in einem
Besuchsregister namentlich vermerkt werden, damit bei Bedarf Infektionsketten
nachvollzogen werden können. Diese Besuchsregister können aus rein
organisatorischen Gründen nur auf den Stationen geführt werden.
Besucherinnen/Besucher müssen sich bei den Pflegekräften auf der Station melden,
BEVOR sie das Patientenzimmer betreten. Von der Pflegekraft erhalten die
Besucher das Formular, in das sie ihre Besucherdaten eintragen.
5. Ausnahmeregelungen:
Ausnahmen von der Besuchsregelung gelten für Kinder bis 16 Jahre, die ohne
Begleitperson stationär aufgenommen sind, und Schwerstkranke. Außerdem kann
nach wie vor bei der Entbindung eine Begleitperson anwesend sein.
6. Hygieneregeln:
Für Besucher gilt ebenso wie für Patienten und Mitarbeitende in allen Bereichen des
Klinikums Magdeburg die Maskenpflicht. Achten Sie dabei auf das korrekte An- und
Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes.
Finden Besuche im Patientenzimmer statt, so bitten wir um das Einhalten der
grundsätzlichen Hygieneregeln. So weit möglich soll in den Patientenzimmern der
Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Des Weiteren sollen Patienten
und Besucher für den Zeitraum der Besuchszeit auch im Zimmer einen Mund-NasenSchutz tragen.
7. Kommunikationsmöglichkeit:
Wir sind uns bewusst, dass die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten für
Angehörige und Patienten zu Einschränkungen in der gewohnten Kommunikation
führen und belastend sein können. Nutzen Sie in diesen Zeiten die Kommunikation
über das Telefon. An allen Patientenbetten befindet sich ein Telefon. Patienten
können bei uns im Haus kostenfrei ins deutsche Festnetz telefonieren. Kopfhörer
erhalten Sie am Automaten. (Richtung Foyer). Aus hygienischen Gründen ist die
Nutzung eines persönlichen Kopfhörers notwendig.
8. Ambulanzen:
Die Besuchseinschränkung hat keinen Einfluss auf die Versorgung in den
Ambulanzen. Patient*innen, die einen ambulanten Termin haben, sollen diesen nach
Möglichkeit ohne Begleitung wahrnehmen. Die Begleitperson kann alternativ
außerhalb des Klinikgebäudes warten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur,
wenn Patient*innen nicht betreut werden müssen oder der Termin eine
anschließende Betreuung/Begleitung erfordert. Für Kinder gilt, dass Sie
selbstverständlich mit Erziehungsberechtigten kommen können.