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Ab heute im Klinikum Magdeburg: Neue Regelungen für Besucher

Donnerstag, den 28. Mai 2020

Mit der 6. Landesverordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus sind Besuche in Krankenhäusern ab dem 28. Mai 2020 wieder möglich. Allerdings sind die Krankenhäuser verpflichtet, strenge Regeln für Besucherinnen und Besucher umzusetzen. Dies dient dem Schutz aller, ermöglicht aber auch, dass unsere Patientinnen und Patienten wieder in eingeschränkter Form Besuch empfangen können. 

Hier in kompakter Form die Regelungen, mit denen das Klinikum Magdeburg die gesetzlichen Vorgaben ab dem 28. Mai 2020 umsetzen wird: 

1. Zugangsbeschränkungen: 

Der Zugang zu unseren Gebäuden ist für Besucherinnen und Besucher nur über den Haupteingang möglich. Hier werden sie zu ihrem Gesundheitszustand befragt. Bitte haben Sie Verständnis, dass Besucher mit grippeähnlichen Symptomen das Klinikum Magdeburg weiterhin nicht betreten dürfen. Des Weiteren werden die Besucher hier am Haupteingang darauf hingewiesen, dass in allen Bereichen des Klinikums Magdeburg ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. 

2. Besuchszeiten: 

Um Wartezeiten am Haupteingang zu vermeiden, werden die Besuchszeiten im Klinikum Magdeburg auf die einzelnen Bettenhäuser wie folgt aufgeteilt:
- Haus A: 13.00 bis 15.00 Uhr 
- Haus C: 15.00 bis 17.00 Uhr 
- Haus B, Haus D, ITS: 17.00 bis 19.00 Uhr. 
Die Besuchszeit sollte nicht länger als eine Stunde andauern. Bitte beachten Sie, dass die generelle Besuchszeit pro Tag um 19 Uhr endet. Patienten in Mehrbettzimmern werden gebeten, die Besuche wenn möglich abzusprechen. 

3. Anzahl der Besucher: 

Jeder Patient kann pro Tag einen Besucher empfangen. Patienten dürfen jedoch nicht von Kindern unter 16 Jahren besucht werden.

4. Besuchsregister: 

Jede Besucherin und jeder Besucher muss laut den gesetzlichen Vorgaben in einem Besuchsregister namentlich vermerkt werden, damit bei Bedarf Infektionsketten nachvollzogen werden können. Diese Besuchsregister können aus rein organisatorischen Gründen nur auf den Stationen geführt werden. Besucherinnen/Besucher müssen sich bei den Pflegekräften auf der Station melden, BEVOR sie das Patientenzimmer betreten. Von der Pflegekraft erhalten die Besucher das Formular, in das sie ihre Besucherdaten eintragen. 

5. Ausnahmeregelungen: 

Ausnahmen von der Besuchsregelung gelten für Kinder bis 16 Jahre, die ohne Begleitperson stationär aufgenommen sind, und Schwerstkranke. Außerdem kann nach wie vor bei der Entbindung eine Begleitperson anwesend sein.

6. Hygieneregeln: 

Für Besucher gilt ebenso wie für Patienten und Mitarbeitende in allen Bereichen des Klinikums Magdeburg die Maskenpflicht. Achten Sie dabei auf das korrekte An- und Ablegen des Mund-Nasen-Schutzes. Finden Besuche im Patientenzimmer statt, so bitten wir um das Einhalten der grundsätzlichen Hygieneregeln. So weit möglich soll in den Patientenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Des Weiteren sollen Patienten und Besucher für den Zeitraum der Besuchszeit auch im Zimmer einen Mund-NasenSchutz tragen. 

7. Kommunikationsmöglichkeit: 

Wir sind uns bewusst, dass die eingeschränkten Besuchsmöglichkeiten für Angehörige und Patienten zu Einschränkungen in der gewohnten Kommunikation führen und belastend sein können. Nutzen Sie in diesen Zeiten die Kommunikation über das Telefon. An allen Patientenbetten befindet sich ein Telefon. Patienten können bei uns im Haus kostenfrei ins deutsche Festnetz telefonieren. Kopfhörer erhalten Sie am Automaten. (Richtung Foyer). Aus hygienischen Gründen ist die Nutzung eines persönlichen Kopfhörers notwendig. 

8. Ambulanzen: 

Die Besuchseinschränkung hat keinen Einfluss auf die Versorgung in den Ambulanzen. Patient*innen, die einen ambulanten Termin haben, sollen diesen nach Möglichkeit ohne Begleitung wahrnehmen. Die Begleitperson kann alternativ außerhalb des Klinikgebäudes warten. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur, wenn Patient*innen nicht betreut werden müssen oder der Termin eine anschließende Betreuung/Begleitung erfordert. Für Kinder gilt, dass Sie selbstverständlich mit Erziehungsberechtigten kommen können.