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Bundestag

Aktuelle Nachrichten aus dem Bundestag

Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen

Mi., 27. Mai 2020

  1. Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss
  2. Überwiegend Lob für Corona-Soforthilfen
  3. Kontrolle der Nachrichtendienste
  4. Europol-Terrorismusbericht


01. Gesetzentwürfe im Rechtsausschuss

Recht und Verbraucherschutz/Ausschuss

Berlin: (hib/MWO) Mehreren Gesetzentwürfen der Bundesregierung stimmte der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz auf seiner 94. Sitzung am Mittwoch zu. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) empfahlen die Abgeordneten einstimmig zunächst den Entwurf eines Gesetzes zur Haftung bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen im Straßenverkehr (19/17964). Der Entwurf sieht die Haftung der Halter von Anhängern vor und regelt dabei auch die Haftung der Halter von Zugfahrzeug und Anhänger sowohl im Verhältnis zueinander als auch im Verhältnis zu möglichen weiteren Unfallbeteiligten, um damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr (19/18790) wurde ebenfalls einstimmig zur Annahme empfohlen. Unter anderem sollen damit die Haftungshöchstbeträge und Mindestversicherungssummen der nationalen Luftverkehrshaftung an die geänderten Haftungshöchstbeträgen nach dem Montrealer Übereinkommen und der EU-Verordnung 2027/97 angeglichen werden. Über diese beiden Vorlagen soll der Bundestag bereits am Donnerstag ohne vorherige Aussprache abstimmen.

Schließlich beschlossen die Abgeordneten mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD, der FDP und Bündnis 90/Die Grünen nach längerer kontroverser Debatte zu den Punkten Weisungsrecht und Unabhängigkeit den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung der EU-Verordnung 2017/1939 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (19/17963). Die AfD stimmte dagegen, Die Linke enthielt sich. Um die Verpflichtungen aus der Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedürfe es zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, heißt es in der Vorlage. Bei der EUStA handelt es sich um eine unabhängige europäische Behörde mit Sitz in Luxemburg. Sie ist zuständig für die strafrechtliche Ermittlung und Verfolgung sowie die Anklageerhebung bei Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union. Geplant ist, das der Bundestag über diesen Entwurf nach zweiter und dritter Lesung ebenfalls am Donnerstag abstimmt. Abgelehnt wurden ein Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft (19/11095) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, mit dem die Stellung der Staatsanwaltschaft rechtsstaatlich reformiert werden soll (19/13516).

Ferner stimmte der Ausschuss über eine Reihe von Gesetzentwürfen und Anträgen ab, bei denen er nicht federführend ist. Das Gremium beschloss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (19/18792) am 17. Juni 2020. Die Vorlage sieht eine Reihe von ergänzenden Regelungen vor, mit denen die Bekämpfung strafbarer Inhalte auf den Plattformen der Anbieter sozialer Netzwerke weiter verbessert und transparenter gemacht werden soll. Ferner soll die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beschwerdeführern sowie Nutzern mit den Anbietern vereinfacht und effektiver gemacht und die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche erleichtert werden. Auf der Tagesordnung der Anhörung steht auch ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel "Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen" (19/16477).

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Christian Lange, (SPD) stellte einen Bericht der Bundesregierung über die Beteiligung der Bundesregierung an Verfahren, die am Europäischen Gerichtshof (EuGH) rechtshängig sind, vor. Danach sind zum Stichtag 19. Mai 2020 beim EuGH 186 Verfahren anhängig, an denen sich die Bundesregierung beteiligt hat. Weiter berichtete Lange auf Antrag der FDP über den Sachstand der geplanten Erhöhung der Anwaltsgebühren. Wie Lange ausführte, arbeitet das Bundesjustizministerium auf der Grundlage eines Eckpunktepapiers aus Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein, das einem Beschluss der Justizministerinnen und -minister der Länder folge, an einem Referentenentwurf, der zügig fertiggestellt sein solle. Die in dem Papier vorgeschlagenen Änderungen im Gebührenrecht seien eine gute Grundlage für das Gesetzgebungsverfahren.

Ebenfalls auf Antrag der FDP berichtete Lange über Inhalt und Ergebnisse der Videokonferenz der Justizministerinnen und -minister am 18. Mai 2020, an der Bundesjustizministern Christine Lambrecht (SPD) als Gast teilgenommen habe. Einziger Tagesordnungspunkt sei die Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit angesichts der COVID-19-Pandemie gewesen. Beschlüsse seien nicht gefasst worden.



02. Überwiegend Lob für Corona-Soforthilfen

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss

Berlin: (hib/JOH) Ein Antrag (19/19138) der Fraktion Die Linke zu Soforthilfen für Länder des Südens zur effektiven Bekämpfung der Corona-Pandemie hat am Mittwochmorgen im Entwicklungsausschuss keine Mehrheit gefunden. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung darin auf, aus dem Ende März 2020 beschlossenen Nachtragshaushalt zusätzlich vier Milliarden Euro für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe (ODA) an Soforthilfe bereitzustellen und diesen Mittelaufwuchs zukünftig in den regulären Haushaltsplänen zu verstetigen. Dagegen stimmten neben CDU/CSU und SPD auch AfD und FDP. Die Grünen enthielten sich.

Eine Vertreterin der Linken lobte im Ausschuss zwar das Corona-Sofortprogramm des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das allein im laufenden Jahr eine Milliarde Euro etwa für Informationskampagnen und die Ausstattung von Gesundheitspersonal in den Partnerländern mobilisiert. Dass die Mittel jedoch durch Umschichtungen aus dem bisherigen Etat frei würden, wie die Parlamentarische Staatssekretärin beim (BMZ), Maria Flachsbarth (CSU) zuvor berichtet hatte, könnte Lücken bei anderen Vorhaben aufreißen, befürchtete sie. Die Pandemie-Maßnahmen müssten daher mit zusätzlichen Mitteln umgesetzt werden.

Aus der Union hieß es, für zusätzliche Mittel gebe es derzeit weder eine objektive Notwendigkeit noch Spielraum. So müsste im BMZ-Haushalt schon allein deshalb umgeschichtet werden, weil bestimmte Programme gerade ausgesetzt seien. Auch Flachsbarth hatte zuvor betont, dass bestimmte Maßnahmen wegen der Corona-Pandemie still stünden, die Partner daher andere, vordringlichere Anfragen an das BMZ richteten.

Die SPD lobte indes den Vorschlag von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), drei Milliarden aus den Nachtragshaushalt für Sofortmaßnahmen aufzuwenden. Dies sei notwendig in Anbetracht der gravierenden Auswirkungen der Pandemie. Gegebenenfalls könnten die Mittel auf zwei Jahre verteilt werden. Die von den Linken geforderten vier Milliarden Euro seien jedoch zu viel, urteilte ein Vertreter der Fraktion.

Die AfD erteilte dem Antrag eine klare Absage, weil derzeit nicht absehbar sei, welche Schäden Deutschland und die Europäische Union wegen Corona nehmen würden. Es sei daher nicht vermittelbar, mehr Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auszugeben. Mehr Geld löse außerdem die grundlegenden strukturellen Probleme im Afrika nicht.

Auch die FDP vertrat den Standpunkt, das Motto "Viel hilft viel", helfe nicht. So würden es die Durchführungsorganisationen der deutschen EZ nicht schaffen, die geforderten Mehrausgaben zu verwalten. Die Grünen nannten die geforderten Mittel ebenfalls zu hoch, bezeichneten die Motivation des Linken-Antrags aber auch als nachvollziehbar und unterstützenswert.

Für zusätzliche Mittel sprach sich die Sprecherin der globalen Bildungskampagne, Veronika Hilber, in der Sitzung aus. Sie appellierte außerdem an die Bundesregierung, bei den Soforthilfen einen Schwerpunkt auf Bildung zu legen. Aufgrund der Corona-Pandemie seien mehr als 1,5 Milliarden Schüler in 191 Ländern von Schulschließungen betroffen, betonte sie. Damit entfalle nicht nur der Unterricht, sondern oft auch der einzige Zugang der Kinder und Jugendlichen zu einer vollwertigen Mahlzeit.



03. Kontrolle der Nachrichtendienste

Inneres und Heimat/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/STO) Die Schaffung des Amtes eines parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten sieht ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (19/19502) vor, der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Danach soll der Nachrichtendienstbeauftragte vom Bundestag in geheimer Wahl mit Zweidrittelmehrheit für fünf Jahre gewählt werden mit der Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl.

Durch die Einrichtung des neuen Amtes werde die Effektivität der Kontrolle der deutschen Nachrichtendienste erheblich verbessert, schreibt die Fraktion in der Vorlage. Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste werde auch künftig im Kern im Parlamentarischen Kontrollgremium (PKGr) stattfinden, doch "durch das neu geschaffene Amt um den bislang vernachlässigten Aspekt der präventiven Kontrolle ergänzt".

Dazu sollen dem parlamentarischen Nachrichtendienstbeauftragten nach den Vorstellungen der Fraktion Befugnisse erteilt werden, "um Erkenntnisse gewinnen zu können, die dem PKGr eventuell bislang verborgen bleiben". Zentrales Element dieser Befugnisse stelle der uneingeschränkte und anlasslose Zugang zu Dienststellen und Datenbanken der Nachrichtendienste dar. Überdies soll ihm dem Entwurf zufolge auch Zugangsrecht zu den Sitzungen der nachrichtendienstlichen Besprechungen im Bundeskanzleramt sowie zu den Sitzungen verschiedener Arbeitsplattformen, -gruppen und Kommissionen eingeräumt werden.

"Das so entstehende umfassende Bild von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten wird im Rahmen der Teilnahme an den Sitzungen des PKGr den damit betrauten Abgeordneten und in regelmäßigen Berichten - unter strenger Berücksichtigung der Geheimschutzauflagen - allen Mitgliedern des Deutschen Bundestages vermittelt", heißt es in der Vorlage weiter. Damit werde parlamentarische Kontrolle nicht nur effektiver, sondern auch umfassender für alle Parlamentarier möglich.

Zugleich verweist die Fraktion darauf, dass mit der Position des Nachrichtendienstbeauftragten "auch eine greifbare Ombudsperson geschaffen" würde. Nach dem Vorbild des Wehrbeauftragten sollten die Beschäftigten der Nachrichtendienste "eine unkomplizierte und rechtssichere Möglichkeit erhalten, um dienstbezogene Anliegen an eine unabhängige Stelle zu melden".



04. Europol-Terrorismusbericht

Inneres und Heimat/Antwort

Berlin: (hib/STO) Ein "Europol-Terrorismusbericht" ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/19341) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/18925). Danach befindet sich der "EU Terrorism Situation & Trend Report" (TE-SAT) 2020 derzeit in der Erstellung durch Europol. Zugleich verweist die Bundesregierung darauf, dass die für die Erstellung des TE-SAT-Berichts 2019 erhobenen Informationen und das statistische Zahlenmaterial aus den Jahren 2015 bis 2018 stammten und demzufolge mitunter nicht mehr aktuell seien.

Gleichwohl lasse sich allgemein konstatieren, dass die in diesem Bericht dargestellten Entwicklungstendenzen seitens der zuständigen Behörden des Bundes ebenso gesehen werden, führt die Bundesregierung weiter aus. "Die Anschläge/Anschlagsplanungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Deutschland weiterhin im Fokus des islamistischen Terrorismus steht. Auch die Gefahr rechtsterroristischer Anschläge ist nach wie vor hoch", heißt es in der Antwort weiter.

Die in den Europol-Berichten getroffenen Feststellungen zeigen der Vorlage zufolge, dass terroristisch motivierte Gewalttaten unabhängig vom Phänomenbereich "weiterhin eine immanente Gefahr darstellen, der mit einer soliden Sicherheitsstruktur begegnet werden muss". Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität reagiere auf die zumal im Phänomenbereich des Rechtsextremismus massiv feststellbare Hasskriminalität im Netz. "Tatbestandlich" werde dabei solche Hasskriminalität phänomenbereichsunabhängig erfasst, "also gleichermaßen islamistisch oder linksextremistisch motivierte Taten, so dass insoweit kein komplementärer Handlungsbedarf mehr verbleibt".


Foto: Bundesregierung / Bergmann