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Magdeburg / ST: 53 Millionen Euro für Umwelt- und Naturschutz in der Landwirtschaft

Sonntag, den 17. Mai 2020

Schutz und Erhalt der Artenvielfalt werden gefördert

Magdeburg. Landwirtinnen und Landwirte, die sich freiwillig verpflichten, zusätzlich etwas für den Natur- und Artenschutz zu tun, werden dabei vom Land und der EU finanziell unterstützt. Am 21. April 2020 sind die Auszahlungen für die erbrachten Leistungen im Bereich der freiwilligen Naturschutzleistungen, der naturschutzgerechten Beweidung mit Hütehaltung sowie des Natura2000 Ausgleiches gestartet. Es folgen die Auszahlungen für den ökologischen Landbau. Bis zum heutigen Tag haben bereits 926 Landwirtinnen und Landwirte, die Flächen für umweltgerechte Produktionsverfahren zur Verfügung stellen und damit wesentlich zum Schutz und Erhalt der Artenvielfalt beitragen, 29,3 Millionen Euro erhalten.

Die Zahlungen werden nun kontinuierlich unter anderem für die extensive Bewirtschaftung von Dauergrünland und für das Blühstreifenprogramm fortgeführt. Der Abschluss des diesjährigen Verfahrens mit einem Gesamtvolumen von insgesamt 53 Millionen Euro ist für den 30. Juni 2020 vorgesehen. Die Zahlungen gleichen die zusätzlichen Kosten und Einkommensverluste der Landwirtschaftsbetriebe aus. 

Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (Foto) hob das Engagement des Berufsstandes hervor: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte sind aktive Umweltschützer und wichtige Hüter der Artenvielfalt. Nur gemeinsam schaffen wir es, das Artensterben zu stoppen und nachhaltig das Land zu bewirtschaften. Zudem erhält die Weidetierhaltung unsere Kulturlandschaft mit Wiesen und Weiden. Deshalb erkennen wir die besonderen Leistungen gern an und unterstützen sie finanziell. Ich freue mich, dass unsere Weidetierhalterinnen und -halter bereits im Rahmen der ersten Auszahlungsrunde berücksichtigt werden konnten. Insgesamt profitieren von den Zahlungen 1800 Betriebe. Mit diesen Geldern unterstützen wir den aktiven Naturschutz, den schonenden Umgang mit dem Boden und sichern gleichzeitig Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen. Unter den derzeit schwierigen Bedingungen der Dürre und der Coronakrise trägt die rechtzeitige Auszahlung der Mittel zur Liquidität der Betriebe bei und dient der Einkommenssicherung.“    

Hintergrund:

Mit AUKM sollen zusätzliche freiwillige Leistungen in Bezug auf Umwelt-, Klima- und Naturschutz unterstützt werden, um Beeinträchtigungen der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft sowie der Biodiversität zu verringern. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Teilmaßnahmen, die der Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt und der Verhinderung der Bodenerosion und der Verbesserung der Bodenbewirtschaftung dienen.

Der Natura2000-Ausgleich Landwirtschaft trägt zur Stabilisierung der landwirtschaftlichen Produktion in der Natura 2000-Gebietskulisse und in Naturschutzgebieten des Landes zur Erhaltung der naturnahen und durch menschliche Nutzung entstandenen und geprägten Lebensräume und der darin vorkommenden Arten bei. Er wird beim Vorliegen von Bewirtschaftungsbeschränkungen auf Dauergrünlandflächen hinsichtlich der Düngung, hier Verbot oder Einschränkung der Stickstoff-Düngung, gewährt.

Der ökologische Landbau führt zur nachhaltigen Verbesserung der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsbedingungen im Einklang mit den Belangen des Schutzes der Umwelt und der Erhaltung des natürlichen Lebensraumes. In Sachsen-Anhalt wird die Einführung und Beibehaltung ökologischer Anbauverfahren im gesamten Betrieb gefördert.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) sowie der Bund und das Land beteiligen sich an den förderfähigen Ausgaben.