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Reise-News: Polen: Reise- und Sicherheitshinweise

Auswärtiges Amt - Samstag, den 14. März 2020

Aktuelles

Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Polen zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.

Polen hat zur Eindämmung der Corona-Infektionen drastische Einschränkungen des Personenverkehrs verordnet. Flug-, Bahn- und Schiffsverbindungen für den Personenverkehr nach Polen werden unterbrochen. Ab Sonntag, dem 15. März, 00.00 Uhr, ist die Einreise nach Polen an Grenzübergängen mit Deutschland, Litauen, der Tschechischen Republik und der Slowakei für Ausländer nur noch in Ausnahmefällen möglich. Zusätzlich werden befristet bis zum 24.03. wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von Deutschland nach Polen ganz geschlossen.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch folgenden Personengruppen erlaubt, die zudem bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Personen, die beruflich im Nachbarland tätig sind, insbesondere Fahrer im Personen- und Güterverkehr.

Eine Einreise ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:

- Polnische Staatsbürger,
- Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der polnischer Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
- Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
- Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
- Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
- Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
- Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben, 
- Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.

Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von DEU nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich: Jedrzychowice, Wegliniec-Horka, Olszyna-Forst, Zasieki-Forst, Gubin-Guben, Swiecko-Frankfurt, Kunowice-Frankfurt, Slubice-Frankfurt n. Odra, Kostzyn n. Odra-Kiec, Kostrzyn-Kiec, Krajnik Dolny-Schwedt, Szczecin Gumience, Kolbaskowo-Pomellen, Swinoujscie-Garz

An den Grenzübergängen Polens mit der Ukraine, Belarus und Rußland wird ab 15. März 2020 um 00.00 Uhr bis auf Widerruf die Grenze bis auf wenige Ausnahmen geschlossen. Es gibt Ausnahmen für den Güterverkehr und einige wenigen Personenübergänge bleiben für PKW geöffnet.

Neben diesen Bewegungseinschränkungen müssen ab dem 14. März nahezu alle öffentlichen Einrichtungen, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Restaurants, Bars usw. geschlossen bleiben sowie alle Veranstaltungen abgesagt werden. Sämtliche Geschäfte in Shopping Malls sind geschlossen.
Lebensmittelgeschäfte, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet.