Baierbrunn (ots). Von der Aufstehhilfe über den Duschhocker bis
hin zum Rollator - das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Kranken- und
Pflegekassen umfasst mehr als 32.000 Produkte. Im Einzelfall ist es möglich,
auch Gerätschaften außerhalb des Verzeichnisses bezahlt zu bekommen.
Das A und O einer sinnvollen Versorgung mit Hilfsmitteln
ist eine gute Planung und eine gute Beratung, wie das Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber" schreibt. "Fragen Sie sich: Wofür brauche
ist das? Was will ich damit erreichen? Kann ich es überhaupt nutzen?", empfiehlt
Michaela Heyne, Pflegefachfrau und Wohnberaterin beim Sozialverband VdK Bayern.
In den meisten Fällen braucht der Versicherte für Hilfsmittel der Kasse ein
Rezept.
Claudia Spiegel, Juristin beim VdK Bayern, rät, sich
eingehend mit dem Arzt zu besprechen. "Je mehr die Verordnung erkennen
lässt, dass sie auf den Patienten zugeschnitten ist, desto besser sind die
Chancen, dass die Kasse ja sagt." Für Kompressionsstrümpfe oder
Inkontinenzartikel reicht ein einfaches Rezept.
Bei einem größeren Handicap, etwa infolge eines Schlaganfalls
können mehrere Seiten Anlage nötig werden. Die Faustregel lautet: Für die
Basisausstattung sorgt die Kasse, für Extras muss man meist in die eigene
Tasche greifen.
Mit einem ablehnenden Bescheid sollte man sich laut
VdK-Juristin Spiegel nicht einfach abfinden. Ein Widerspruch ist
aussichtsreich. Die Expertin schätzt, dass etwa jeder dritte zum Erfolg führt.
Beispiele, wie man Schritt für Schritt zum Hilfsmittel
kommt, finden Leserinnen und Leser im aktuellen "Senioren Ratgeber".
Text: Wort & Bild Verlag - Gesundheitsmeldungen,
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